Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wann muß ich den AG über eine SS in kenntnis setzen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wann muß ich den AG über eine SS in kenntnis setzen?

Mitglied inaktiv

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Ab wann muß ich meinen Arbeitgeber davon in kenntnis setzen das ich schwanger bin? Mein Arbeitsvertrag ist leider bis 31.12.00 befristet. Falls ich noch bis dahin Schwanger werden sollte, hat mein AG dann das Recht den Arbeitsvertrag nicht zu verlängern? Hat man als schwangere Frau überhaupt eine Chance sich um einen neuen Arbeitsplatz zu bewerben???? LG Nicole


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Nicole, laut Gesetz sollte mann den AG so schnell wie möglich informieren, es schadet aber auch nicht, es nicht zu tun. Schwangere haben Kündigungsschutz, das bedeutet nicht, daß jeder Vertrag automatisch fortbesteht. Er muß den Vertrag also nicht verlängern. Auf der anderen Seite sind Sie nicht verpflichtet, Ihrem neuen AG beim Einstellungsgespräch von der SS zu berichten. N. Bader


Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader! Das heißt also, wenn ich schwanger sein sollte und ich sage es meinem AG erst ein paar Wochen (Monate) später, darf er mich nicht kündigen? LG Nicole


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