Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wann müssen die 2 Vätermonate festeglegt werden?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wann müssen die 2 Vätermonate festeglegt werden?

Majamontag

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Hallo Frau Bader! Wir erwarten Ende April unser zweites Kind und ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Mein Mann möchte den ersten Monat Elternzeit nehmen, wenn ich wieder mit dem Baby (nach einem Kaiserschnitt etwa 1 Woche nach Geburt) zu Hause bin. Unser erstes Kind kam 3 Wochen früher als geplant zur Welt, so dass wir den genauen Zeitpunkt ja jetzt noch nicht wissen können. - Wann muss er den genauen Zeitpunkt des ersten Monats festlegen? - Wie ist das mit dem zweiten Monat? Kann er sich später entscheiden, ob und wann er diesen nehmen möchte? - Ich habe gehört, dass es auch für den 1. Monat kein Elterngeld für Väter gibt, wenn sie den zweiten Monat nicht nehmen. Stimmt das? Liebe Grüße, Sabine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er kann schreiben "ab Geburt, voraussichtlich...". Man muss mind. 2 Mo,. EG beantragen, EZ kann man auch weniger nehmen. Sie können die Monate in den ersten 14 Lebensmonaten verteilen Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Elternzeit muss mindestens 7 Wochen vorher angemeldet werden. Die 7 Wochen dürfen aus sehr wichtigem Grund unterschritten werden. Ein solcher Grund kann die ungeplante zu frühe Geburt des Kindes sein. Quasi ab 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit hat man durch die Anmeldung der Elternzeit Kündigungsschutz. Daher empfiehlt man die Anmeldung, 7 -8 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin einzureichen. Der AG würde es sehr schwer haben, bei einer "Frühgeburt" etwas gegen einen früheren Elternzeitbeginn zu haben. Meldet man Elternzeit (Mann wie Frau) an, dann muss man sich für die nächsten 2 Jahre festlegen. Meldet man nur 1 Jahr oder nur 1 Monat an, dann verzichtet man quasi auf den Rest. Daher muss sich der Vater eigentlich schon beim ersten Elternzeitmonat auf den zweiten festlegen. Ja, bei nur 1 Monat Elternzeit bekommt man kein Elterngeld. Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

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Die Elternzeit früh genug anmelden, am besten in etwa so: "Hiermit nehme ich für die Lebensmonate xy + ab meines Kindes, welches voraussichtlich am xx.xx.xxxx geboren wird." "Hiermit nehme ich x Monate Elternzeit ab der Geburt meines Kindes, voraussichtlich xx.xx.xxxx." Gaaaaanz wichtig ist aber noch: Elternzeit kann NUR für Lebensmonate, nicht für Zeitmonate (es sei denn das Kind wird am 1. eines Monats geboren) genommen werden. Ebenso verhält es sich mit dem Elterngeld, auch dieses kann NUR für Lebensmonate genommen werden. Um Elterngeld zu beziehen muss man mindestens 2 Monate Elternzeit nehmen und in der Zeit Elterngeld beantragen. Die Monate müssen innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes liegen und Frau Bade schreibt immer dass die Monate zusammenhängend genommen werden müssen, ich kenne aber jemander der den 1. und 12. Monat genommen hat, und bei dem das kein Problem war. Kommt da eventuell auf die Elterngeldstelle an, da kann man aber auch einfach nachfragen! LG Sabine


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