still-water
Hallo, ich möchte gerne meine alte Vollzeitstelle kündigen, da sich die Zeiten mit dem Kindergarten hier nicht vertragen... Mein Kind ist Mitte August 2009 geboren, somit endet die EZ in wenigen Wochen. Wann muss ich meinen Vertrag kündigen, damit ich auf der sicheren Seite bin. Ich habe mal mit der Steuerberaterin meines Arbeitgebers gesprochen und da hieß es, ich kann während der EZ keine Kündigung aussprechen, also heißt das für mich, ich kann die Kündigung erst Mitte August loswerden, oder? liebe Grüße
Hallo, zum Ende der EZ mit Frist 3 Mo. als Sonderkündigungsfrist. Liebe Grüsse, NB (deren Kind auch im August 2009 geboren ist)
Mitglied inaktiv
Hallo :) das was die Steuerberaterin gesagt hat ist Quatsch. Du kannst während der EZ sehr wohl kündigen, und zwar mit den Fristen die in Deinem Arbeitsvertrag stehen. Steht dort nichts expliziet eine Kündigungsfrist, dann greift die gesetzliche: "Die gesetzliche Kündigungsfrist für ein Arbeitsverhältnis beträgt gemäß § 622 BGB: Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden. Danach beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (Grundkündigungsfrist). Diese Kündigungsfrist erhöht sich bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber, wenn das Arbeitsverhältniszwei Jahre bestanden hat, auf einen Monat, bei fünf Jahren auf zwei Monate, bei acht Jahren auf drei Monate, bei 10 Jahren auf vier Monate, bei 12 Jahren auf fünf Monate, bei 15 Jahren auf sechs Monate und bei 20 Jahren auf sieben Monate. Diese verlängerten Kündigungsfristen enden jeweils zum jeweils zum Ende des Kalendermonats." (Quelle: http://www.anderfuhr-buschmann.de/arbeitsrecht/kuendigung/kuendigungsfristen_kuendigung.htm) Zudem besteht noch die Möglichkeit zum Ende der EZ zu kündigen. Dann hat man eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der EZ. LG Sabine
CKEL0410
hallo wenn du zum ende der ez kündigen möchtest dan hättest du die 3 monate einhalten müssen! ich würde jetzt einfach ein schreinen an den ag aufsetzen und zum ende der ez kündigen vielleicht weiss er nichts von den fristen. aber es könnte probleme geben wenn du alg beantragen möchtest,wegen der 3 monate!
still-water
Hallo, ich muss nochmal was fragen. Meine Frist im Vertrag ist "6 Wochen zum Quartalsende"... Gut, die habe ich nun wohl verpasst, weil die Steuerberaterin ja meinte, ich könne meine Kündigung erst am Ende der EZ schreiben... Kann man dann auch einen Aufhebungsvertrag machen?
Mitglied inaktiv
Ja, kannst Du machen. Aber wenn der AG dem nicht zustimmt, dann hast Du leider Pech. LG Sabine
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