Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, danke für Ihre Antwort. Nun stellt sich mir die Frage: Wann ist eine neue Ehefrau denn unterhaltsberechtigt? Zur Erinnerung: Der Mann ist unterhaltspflichtig gegenüber einem Kind aus erster Ehe (nun geschieden). Der Mann ist neu verheiratet, hat ein neugeborenes Kind, um das sich die neue Ehefrau kümmert (Einkommen der neuen Frau 300 Euro Elterngeld). Ist die neue Frau dann unterhaltsberechtigt oder reichen die 300 Euro Elterngeld aus? LG von meve
Hallo, nein, sie ist unterhaltsberechtigt Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
erst wird geguckt ob alle kinder den unterhalt bekommen und wenn dann was überbleiben sollte bekommt die ehefrau uh. der unterhalt für das kind aus erster ehe wird deshalb nicht gekürzt.
Hallo, darum ging es gar nicht-nur um die grds. Düsseldorfer Tabelle. Liebe Grüsse, NB
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