ZeitfürTräume
Hallo Frau Bader, ich bin zum zweiten mal Schwanger. Das erste mal hat es die Natur leider nicht gut gemeint. Ich bin mir nun unsicher wann ich meinem Arbeitgeber informieren sollte. Bin in der Logistik tätig und fahre da auch mitunter Stapler und Flurförderfahrzeuge. Nun stehen auch stressige Monate bevor. Können Sie mir einen Rat geben?
Hallo, ich weiß leider nicht, was Flurförderfahrzeuge sind.Grds. ist zu klären, ob Sie aufgrund der Tätigkeit ein Bv bekommen - dann spielt es eine Rolle, wann Sie es dem Ag mitteilen (ohne Mitteilung kein BV) Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Eine gesunde Schwangerschaft ist von der Tätigkeit nicht besonders gefährdet. Es ist eine Entscheidung, die du selber abwägen musst. Wenn du die Schwangerschaft bekannt gibst, wird ab dem 4. Monat das Fahren von Staplern und Flurförderfahrzeugen nicht mehr erlaubt sein. (Im neuen Mutterschutzrecht, das ab April in Kraft treten soll, wird der Passus geändert - ab da ist es dann eine Einzelfallentscheidung.)
Mitglied inaktiv
Flurförderfahrzeuge werden salopp auch "Ameisen" genannt, und ziehen z.B. Warenpaletten hinter sich her, meist zwischen Regallagern. Das BV würde dann nur für die Fahrten mit den Staplern und evlt Flurförderfahrzeugen gelten, nicht für die Tätigkeit in der Logistik an sich.
Mitglied inaktiv
Flurförderfahrzeuge werden salopp auch "Ameisen" genannt, und ziehen z.B. Warenpaletten hinter sich her, meist zwischen Regallagern. Das BV würde dann nur für die Fahrten mit den Staplern und evlt Flurförderfahrzeugen gelten, nicht für die Tätigkeit in der Logistik an sich.
ZeitfürTräume
Sehr geehrte Frau Bader, Flurförderfahrzeuge sind bei uns Fahrzeuge auf welchen man Paletten transportiert. Auch haben wir diverse andere Fahrzeuge in unseren Betrieb. Da ich aber nun weiß das das Elterngeld nach dem Fiktiven Nettoeinkommen berechnet wird muss ich die Offenlegung so lange wie möglich zurück halten. Da ich eine großen Verlust hinnehmen muss und bei uns der Hauptverkehrdiener bin. Danke dennoch für euch Antworten.
Mitglied inaktiv
Durch ein mögliches Beschäftigungsverbot (das auch frühestens ab dem 4. Monat greift, wenn überhaupt) nur für Stapler und evlt noch Flurförderfahrzeuge kannst du ja trotzdem die restliche Arbeit weiter ausführen und es mindert auf keinen Fall das Einkommen und auch nicht das Elterngeld.
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