Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vorzeitiges Beenden der Elternzeit wegen 2.Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vorzeitiges Beenden der Elternzeit wegen 2.Kind

poi3

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe hier in einem Forum gelesen das es die Möglichkeit gibt die Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig zu beenden um dann erneut in den Mutterschutz zu gehen. So genau hab ich es denke ich nicht verstanden und kann es mir auch kaum vorstellen. Ich habe bei meinem Arbeitgeber bis zum 10.06.2013 Elternzeit beantragt. Dann hätte ich die vollen 3 Jahre in Anspruch genommen. Während meiner Elternzeit habe ich bei einem anderen Arbeitgeber eine Teilzeitstelle begonnen - mit Zustimmung des "alten" Arbeitgebers. Nun bin ich schwanger und mein Mutterschutz beginnt am 23.März 2013. Ist es nun richtig das ich dann meinem "alten" Arbeitgeber mitteilen kann das ich ab dem 23. März 2013 meine Elternzeit frühzeitig beenden möchte um dann direkt wieder in Mutterschutz zu gehen? Momentan ist es so das ich über den anderen Arbeitgeber bei dem ich in Teilzeit angestellt bin in den Mutterschutz gehen. Müsste ich dann also bei meinem einen Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag für den 22.März annehmen und meinem anderen Arbeitgeber in Mutterschutz gehen? Zudem bin ich seit dem 3. Schwangerschaftsmonat in einem Beschäftigungsverbot da ich Komplikationen hatte.. ginge das denn dann überhaupt? Muss ich Fristen oder andere Dinge beachten und könnte das ganze evtl auch ganz daneben gehen indem ich dann bei einem Arbeitgeber gekündigt habe und der Eintritt in den Mutterschutz bei dem anderen abgelehnt wird etc. Nachdem ich den Beitrag im Forum gelesen habe bin ich ein wenig verwirrt, mein Mann meint ich solle es versuchen und mich informieren. Aber es ist doch eine rein finanzielle Sache in der es um den eigenen Vorteil ginge zum nachteil des Arbeitgebers. Ich kann mir gar nicht vorstellen das es überhaupt geht. es tut mir leid das ich so viel frage und so verwirrt schreibe. vielleicht können sie mir weiterhelfen. hier noch mal zusammengefasst: Vollzeitbeschäftigt Geburt 1.Tochter 11.6.2010 Elternzeit beantragt für 2 Jahre und dann verlängert bis 10.06.2013 Teilzeitbeschäftigung ab 11.6.2011 Erneut schwanger Seit Sept. 2012 im Beschäftigungsverbot Beginn des Mutterschutzes 23.März 2013 danke für Ihre Zeit mit freundlichen Grüßen poi3


Sternenschnuppe

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Hallo Ja, das geht. Mach es einfach :-) Alles Gute für Euch


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