Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

vorzeitiger abbruch des erziehungsurlaube

Frage: vorzeitiger abbruch des erziehungsurlaube

Mitglied inaktiv

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Hallo! Meine Tochter wurde am 22.12.00 geboren. Erziehungsurlaub habe ich erst einmal bis 21.12.02 eingereicht, mit evtl. Verlängerung auf das 3. Jahr. Es wurde für mich eine Vertretung eingestellt, die demnach einen Zeitvertrag über zwei Jahre bekam. Nun ist es mir aber aus finanziellen Gründen wichtig, den Erziehungsurlaub vorzeitig zu beenden. Habe ich eine Chance, oder muss ich den 21.12.02 abwarten??


Mitglied inaktiv

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Das geht nur wenn der Arbeitgeber zustimmt. Es gibt einige wenige Härtefälle, in denen man ein Recht darauf hat, den EU abzubrechen, z.B. wenn der Ehepartner stirbt oder arbeitslos wird. Normalerweise ist es aber Kulanz des AG, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. LG, Elisabeth.


Mitglied inaktiv

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Hallo Elisabeth! Vielen Dank, für Deinen Beitrag! Ich werde mal bei unserer Personalabteilng anfragen. Vielleicht habe ich ja Glück, u. kann zumindest erstmal halbtags oder 2-3 Tag in der Woche arbeiten. Ich weiss nämlich, das in unsere Abteilung mega viel Arbeit ist. Drück mir die Daumen!!! Lieben Dank nochmals und alles Gute!


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