Momof2
Sehr geehrte Frau Bader ich habe am gestern am 13.10.19 von meinem Frauarzt die Bestätigung einer neuen Schwangerschaft erhalten (7 SSW), Begin des Mutterschutz wäre der 19.04.20 Zur zeit befinde ich mich noch in Elterzeit bis 03.03.2020. Mein Frage wäre ob ich meine Chef um eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit bitten soll, hätte ich dadurch Fortteile und falls nicht ab wann muss ich meinen Chef über die Schwangerschaft informieren? Eine Freundin gab mit den Tipp den Chef erst kurz vor Ende (ca eine Woche) meiner jetzigen Elternzeit zu informieren. Vielen Dank
Hallo, es gibt keinen Anspruch auf vorzeitige Beendigung, der AG muss zustimmen. Wenn direkt ein BV ansteht, halte ich es für unzulässig (wegen der KK). Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Für was willst du deine laufende Elternzeit vorzeitig beenden? Um zu arbeiten? Für Rat zwecks neuem Elterngeld, wäre noch wichtig wann Kind 1 geboren wurde, wie lange du ez gemeldet hast, ob Basis Elterngeld oder EG plus?
Momof2
Saarlandmami2 Ich hatte bei der letzen Schwangerschaft sofort ein Beschäftigungsverbot erhalten und würde dann wieder eins verlangen. Mein erstes Kind wurde am 03.03.18 geboren und ich hatte die normalen 2 Jahre Elterngeld beantragt.
Felica
Was sind den die normalen 2 Jahre Elterngeld? Elterngeld gibt es ein Jahr, EZ bis zu 3 Jahre. Elterngeld Plus gibt es längstens 2 Jahre wenn kein Mutterschaftsgeld. So oder so, ohne Zustimmung des AG darfst du nicht verkürzen. Du darfst aber in der EZ in TZ arbeiten, damit würdest du das neue EG erhöhen. Das geht sowohl indem du bei deinem AG in TZ bis zu 30 Std die Woche arbeitest, wie auch mit dessen Zustimmung woanders. Dafür würde ich aber EG Plus in Basis-Elterngeld ändern lassen. Für das neue EG würde wieder geschaut werden was du in den 12 Monate vorher verdient hast. Ausgeklammert werden die Monate wo du Mutterschaftsgeld erhalten hast und längstens 14 Monate Elterngeld. Alles was dann ohne Einkommen ist wird mit 0 € gerechnet. Für ein BV würdest du zudem ei e kKinderbetreuung benötige und zwar so wie du auch laut Vertrag arbeiten müsstest. Wie dein AG das aufnimmt wenn du erst um Verkürzung bittest um dann direkt ins BV gehen zu wollen musst du einschätzen.
Mitglied inaktiv
Eins vorweg: ein Beschäftigungsverbot kann man nicht verlangen. Jede Schwangerschaft wird ja separat bewertet... Zumal du ja auch eine entsprechende Kinderbetreuung nachweisen musst. Normalerweise kann man eine gemeldete Elternzeit nur im Notfall früher beenden. Der AG muss ja auch zustimmen. Und wie jetzt reagiert, wenn du die ez abbrichst um in ein BV zu gehen. Das musst du wissen. Gesetzlich erlaubt und ohne Zustimmung geht es erst zum neuen Mutterschutz Wenn du jetzt nicht arbeiten willst, wird das neue Elterngeld empfindlich weniger. Die Kinder liegen zuweit auseinander
Car.78
Fortteile??! Ich hoffe, das war nur ein Tippfehler.
mellomania
die elternzeit endet doch VOR beginn des neuen mutterschutzes. wie lange hattest du elternzeit? du kannst doch kein bv verlangen. das stellt der arzt oder der AG aus WENN man arbeitet! ohne arbeit, kein BV. ich verstehe deine Frage gerade nicht so. du arbeitest noch ca sechs wochen nach ENDE der EZ bis Beginn Mutterschutz.
Mitglied inaktiv
Na ihr Ansinnen ist: ab nächste Woche dem chef sagen dass sie arbeiten kommt. Der sagt ja und sie legt ein ärztliches BV vor. Bekommt vollen Lohn und betreut selbst Kind 1 Nur dieser Plan wird ja scheitern
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