simone.r
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin und befinde mich derzeit in Elternzeit. Ich hatte beantragt ab Mitte des Jahres wieder mit Teilzeit in Elternzeit zu beginnen. Das wurde so auch genehmigt. Nun bin ich aber wieder schwanger und möchte die Elternzeit vorzeitig beenden und auch auf Vollzeit aufstocken. Quasi bis zur Geburt bzw. Mutterschutz noch arbeitsmäßig durchpowern, um uns mit einem höheren Elterngeld abzusichern. Kann ich eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit (ggf. vor Beginn der Mutterschutzfrist? Wenn der Dienstherrn zustimmt?) beantragen? Erhöht sich die Arbeitszeit durch die Beendigung der Elternzeit automatisch auf 100%, da ich ja nur Teilzeit in Elternzeit beantragt hatte? Viele Grüße, Simone Roth
Hallo, das hängt vom jeweiligen Diestherren und den entsprechenden gesetzen ab. Grds wird es wohl von der Zustimmung des AG abhängen. Liebe Grüße NB
Dojii
Wenn dein Dienstherr der vorzeitigen Beendigung der Elternzeit und damit dem Nichtantritt der Teilzeit zustimmt, dann ist das kein Problem. Dann leben deine alten Konditionen wieder auf und du bist wieder mit 100% dabei.
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