Manuu
Hallo ich bin in der 14 ssw und habe gestern von meiner Frauenärztin ein vorläufiges beschäftigungsverbot bekommen. Ich arbeite als Friseurin .meine frage wie geht es nun weiter muß ich dann morgen wieder zur Arbeit ? Habe enorme rückenschmerzen und ohne Pause 9 Stunden stehen macht mich ziemlich kaputt .
Hallo, grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass in diesen Fällen der Frauenarzt ein richtiges Beschäftigungsverbot ausspricht. Ihr Arbeitgeber hat ansonsten die Verpflichtung, eine Gefährdungsprüfung durchzuführen. Genauere Informationen finden Sie hier: https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=3&ved=0ahUKEwjk_pLHw__YAhUB2KQKHYH0ARoQFgg4MAI&url=https%3A%2F%2Fwww.bgw-online.de%2FSharedDocs%2FDownloads%2FDE%2FArbeitssicherheit_und_Gesundheitsschutz%2FGesund-und-sicher-Arbeiten%2FSichere-Seiten%2FFriseurhandwerk%2FMutterschutz_Download.pdf%3F__blob%3DpublicationFile&usg=AOvVaw2qacREGFUOjTkRIl_wMbIo Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Das vorläufige BV musst du deinem AG vorlegen, damit es wirksam wird. Es gilt dann so lange, bis dein AG die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt, dir unschädliche zumutbare Tätigkeiten zu gewiesen, und die Aufsichtsbehörde informiert hat. Rückschmerzen sind evtl behandlungsbedürftig. Wenn du gar nicht arbeitsfähig bist, dann bekommst du eine AU und eine Theapie für den Rücken. Wenn du wieder arbeiten gehst, benutzt du den Friseurhocker. Die Berufsgenossenschaft empfiehlt dringend die Hocker zu benutzen, um Berufskrankheiten im Rückenbereich zu vermeiden. Du darfst Pausen machen und spätestens nach 6 Std ist eine Pause von 30 min vorgeschrieben. Die Höchstarbeitszeit sind 8,5 Std.
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