Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

vorauss. ET

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: vorauss. ET

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Hallo Frau Bader, wird laut Brem. Beamtengesetz der Tag der Entbindung bei der Berechung des Mutterschutzes mitgezählt? Mein voraussichtlicher ET ist der 05.01.2007. Ich selber meine, der ET wird nicht mitgezählt. Somit würde das Beschäftigungsverbot starten am 24.11.2006. Nach der Entbindung würde nach meinen Berechnungen der Mutterschutz enden am 02.02.2007. Von der Personalstelle habe ich als Start des Mutterschutzes nun den 26.11.2006 mitgeteilt bekommen und bin etwas verunsichert. Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Außerdem – ganz ehrlich – bin ich nicht der Spezialist für Beamtenrecht (=öffentliches Recht), sondern für Zivilrecht. Allgemein beginnt der Mutterschutz genau an dem Wochentag, an der voraussichtliche ET ist. Gruß, NB Gruß, NB


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habe grade einen rechenfehler entdeckt: meinte als ende des Mutterschutzes den 26.02.2007. l.g. nessaja3


Mitglied inaktiv

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Allgemein beginnt der Mutterschutz genau an dem Wochentag, an der voraussichtliche ET ist. Gruß, NB Hallo nochmal, Mutterschutz ist doch 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt--inwieweit wird denn nun der ET mitgezählt? Kann das aus der obigen Antwort nicht ersehen. Vielleicht können Sie ja - auch für die andren hier - mal ein Beispiel nennen. Mein ET ist der 5.1.2007 z.B. Wie sähe die Berechnung aus? Gruß nessaja


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