Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich hoffe ich mache es nicht zu lang und es bleibt verständlich. Aber so wie es aussieht ist eine Scheidung wohl unumgänglich! Was mir alles eingefallen ist: Es wird ja erst ein Trennungsjahr eingehalten- muß er da schon für uns (ich, Sohn 22 MOnate und Baby 02/05) zahlen? Unsere jetzige Wohnung wurde schon zum 01.06 gekündigt (durch geplatzten Hauskauf wohnen wir hier aber noch)- kann ich sofort ausziehen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bzw. Mietfortzahlung? Muß er schon ab Auszug für uns aufkommen? Wer berechnet die Summe? Wo muß ich mich melden? Wann bekäme ich das erste GEld? Welche Whg und Miete steht mir mit bald 2 Kindern zu- kann ich mich da vorab bei der Stadt erkundigen? Eigentlich müßte ich mich ab Oktober über meinen Mann versichern, falls ich aber bald alleine bin und wohne- bleibe ich bei meiner KK versichert? Wir haben noch einen Kredit offen, bei dem ich als 2. Kreditnehmer stehe (für sein Auto). Der läuft noch 5 Jahre (334 Euro monatl.)- muß ich den weiter mit abzahlen? Darf ich demnächst dazuverdienen? Darf ich mein Auto behalten? Wie hoch sind die SCheidungskosten- bekomme ich Zuschüsse? Der komplette Hausrat wurde zusammen angeschafft- darf ich mir die Waschmaschine,die dig. Fotokamera und den Fernseher nehmen, wenn er sonst alles behalten darf? Er hat mir früher für den Fall der Scheidung angedroht mich zu tyrannisieren, aufzuhören zu Arbeiten und mir die Kinder wegzunehmen- ist das so einfach wie er es sich vorstellt? Er hat einen Festvertrag und es fällt doch auf wenn er sich freiwillig so schlecht benimmt,daß er gekündigt wird?! Zum Kind: Wir hatten im Mai heftigen Streit wobei ich dem Kleinen einen Klaps auf dem Po gab- allerdings so feste, daß er vorn über fiel und sich den Kopf stieß. Daraufhin hat er mir sofort gedroht, daß Kind wegzunehmen. Der Schwiegervater ist auch 2 geteilt: Zum einen sagt er selber, daß er kein guter Vater und Ehemann ist und im nächsten Moment "bin ich eben alleinerziehend- na und?"! Ich würde gerne eine neutrale Person bei den Besuchen des Vaters dabei haben- ist das auf Grund seiner Drohungen machbar? So, das waren reichlich Fragen und es gibt bestimmt noch mehr aber Sie würden mir damit schon sehr weiterhelfen. Ich würde gerne den 1. Schritt machen und gehen aber nicht wenn ich total mittllos und alleine dastehe. Vielen, vielen Dank Susanne
Hallo, eine so umfassnde wie Sie benötigen kann ich hier nicht geben. Sie müssen wegen der Berechnung des Unterhaltes für sich u das Kind sowieso einen Anwalt vor Ort aufsuchen. Wenn Sie kein Greld haben, um den Anwalt zu bezahlen, müssen Sie beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo ! Auf soviele spezielle Fragen wirst Du von Frau Bader wohl keine Antwort bekommen ! Er muß schon bei der Trennung für das Kind und Dich aufkommen -vorrausgesetzt er verdient genug. Von seinem Nettoeinkommen kann er ehebedingte Schulden und 5 % dafür das er arbeitet abziehen ! Wenn dann noch mehr als 840 Euro übrigbleibt bekommst Du Unterhalt fürs Kind ! Wenn nach Abzug des Kindesunterhalts ihm noch 1000 Euro übrigbleiben bekommst Du noch Unterhalt für Dich -da der Mann schon sehr viel verdienen muß damit der Unterhalt für die Frau zum leben reicht müssen die meisten Frauen nach einer Trennung wieder arbeiten oder Sozialhilfe beantragen ! Zur KK : Du mußt Dich entweder selbst versichernund die Beiträge zahlen oder kannst bis zur scheidung mit über Deinen Mann versichert werden ! Zum Kredit : Da Du mit drin stehst mußt Du auch im Zweifelsfalle weiter mit abbezahlen bzw der Kredit kann bei der Unterhaltsberechnung abgezogen werden ! Wenn Du dazuverdienst wird es evtl bis zu einem gewissen teil(50%? ) auf den Unterhalt angerechnet ! Auto .darfst Du bei Sozialhilfe nur behalten wenn es schon alt und klapprig ist -wenn Du nicht auf Sozi angewiesen bist ist es egal wie alt es ist ! Scheidungskosten hängen davon ab was man alles verhandeln muß. Wenn Du kein Einkommen hast bekommst Du Prozesskostenbeihilfe Über den Hausrat soll gütlich verhandelt werden -also Dein Mann muß einverstanden sein Sicher kann er seine Arbeit aufs Spiel setzten -das es vorsätzlich war mußt Du dann erstmal beweisen.Er könnte ja auch angeben das ihn die Trennung gesundheitlich zu stark mitgenommen hat und dann ist er praktisch schon außem Schneider ! Zu den Besuchen :betreuter umgang wird normalerweise gewährt wenn das Wohl des Kindes in Gefahr ist.Da aber Du das Kind geschlagen hast und nicht Dein Mann wird es da von Seiten des Jugendamtes wohl eher kein Einsehen geben ! LG Christa
Mitglied inaktiv
Sorry, aber Du hast in einem Streit (mit Deine Mann?) Dein Kind (warum dann das Kind?)geschlagen und willst SEINEN Umgang mit dem Kind von neutraler Stelle kontrollieren lassen? Da verschlägts mir wirklich die Sprache. Ich kenne Deinen Mann und Eure Verhältnisse nicht, aber ich würde an seiner Stelle eher Deinen Umgang mit dem Kind kontrollieren lassen! Und die Trennung nur, wenn für Dich auch ja genug Geld übrigbleibt??? Die Wohnung behalten so lange man möchte, aber keine Kündigungsfristen einhalten müssen? Fass es nicht...
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