Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader! Unser erstes Kind kam am 25. Juli 1998 zur Welt, der Erziehungsurlaub ist bis zum 25. Juli 2001 beantragt. (Ist das dann der letzte arbeitsfreie Tag oder der Erste Arbeitstag?) Der errechnete Geburtstermin meiner jetzigen Schwangerschaft ist der 9. September 2001, der Mutterschutz beginnt also am 29. Juli 2001. (Stimmt das? Ist das dann der letzte Arbeitstag oder der erste arbeitsfreie Tag?) Somit müßte ich also zwischendurch noch 3-5 Tage arbeiten. Welch Rechte habe ich dadurch? Steht mir soger das ganze Monatsgehalt zu? (Sagte mir die FÄ heute...) Gibt es für die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt (oder wie lange dauert der Mutterschutz?) dann auch noch das volle Gehalt? Was wäre, wenn ich für die Tage unbezahlten Urlaub nehme? Entfallen mir dann irgentwelch Ansprüche? Wie wirkt sich der eine oder andere Fall auf meine Rentenansprüche aus? Und noch ein letztes: Mein Auto ist im günstigeren B-Tarif versichert, da ich ähnlich dem öffentlichen Dienst angestellt bin (Krankenschwester). Bleibt das dann in beiden Fällen (wenn ich die 3-5 Tage arbeite oder unbez. Urlaub nehme) auch für die nächsten drei Jahre so? Ich weiß, das sind viele Fragen auf mal, aber wohin kann ich mich sonst damit wenden? (Wissen Sie da auch eine gute, informative Website zu?) Vielen Dank für Ihre Mühe! Hanna
Liebe Hanna, sorry, das sind zu viele Fragen auf einmal, das wäre eine Einzelberatung, außerdem kann ich nur individuell antworten und das darf ich nicht (s. Hinweise). Ich schlage folgendes vor: schauen Sie erst mal in der Suchmaschine, da finden Sie vieles. Ansonsten können Sie sich gerne über www.homepage-recht.de an mich wenden. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Herzlichen Dank, daß Sie so schnell geantwortet haben. Ich werde mir die Seite gleich mal anklicken... Hanna
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