Guten Tag liebe Frau Bader! heute habe ich auch mal eine frage an Sie. Ich gehe bald wieder arbeiten, vor dem Erziehungsurlaub wurde ich nach BAT 7 bezahlt und bekam eine zulage weil ich mehr als 13 jahre da war, dann wurde ich befördert. für diese stelle gab es dann die Lohngruppe BAT 6 b, wenn man 3 jahre auf dieser position gesessen habe. nun habe ich ein jahr drauf gesessen auf dieser stelle und bin in mutterschutz und später in elternzeit gegangen. ich gehe jetzt wieder arbeiten und bekomme eine stelle als urlaubsvertretung, das heißt ich springe von stelle zu stelle, aber habe nichtmehr die position auf der stelle wo ich vorher saß mit diesem lohnanspruch. ist das gerecht? ein anderer mitarbeiter der ungelernt ist, wurde befördert auf dieselbe lohngruppe wie ich habe,k ich finde das nicht richtig? müßte man mir nicht so eine stelle wieder geben mit der verantwortung die ich vorher hatte, damit ich nach 3 jahren BAT 6b bekommen kann. würde das jahr bei den 3 jahren mitzählen falls ich irgendwann mal so eine stelle bekäme? liebe grüße cornelia (conny)