Quentina
wie sieht die rechtslage aus? ich bin schwanger von einem verheiratetem mann der mich erst zwingen wollte zur abtreibung, als das nicht klappte mir gedroht hat wenn ich ihn als vater angebe, dass er mit kontaktleuten die ihm noch einen gefallen schuldig sind prügel und druck lebenslang. ich bin alg2 bezieherin. das jobcenter wird verlangen dass ich unterhaltsvorschuas beantrage. wenn ich sage Vater unbekannt ist das ja eine straftat wegen betrugs, weil ich den namen ja weiss - also werde ich das natürlich nicht machen wie sieht es jetzt aber aus wenn ich dem amt wahrheitsgemäß sage, dass ich den namen des vater kenne ihn aber nicht sagen will/kann das wäre ja erstmal kein betrug da ich nicht gelogen habe nun zu meinen fragen: 1. der unterhaltsvorschuss würde ja auf hartz4 leistungen angerechnet. wenn es ihn nicht gibt, da ich ja keinen anspruch habe auf unterhaltsvorschuss weil ich ja den namen des vaters nicht nenne, würde ich für das kind dann mehr hartz4 bekommen? 2. würde sich das jobcenter quer stellen?
Hallo, naja, wir leben hier in einem Rechtsstaat. Da wird man Ihnen helfen, wenn es tatsächlich zu Übergriffen kommt (was ich eher abwegig halte). Ansonsten wird es beim Verschweigen unter Uständen schwierig mit dem Unterhaltsvorschuss. 1. Auch hier wird man prüfen, ob der KV keinen Unterhalt zahken kann 2. Ja Liebe Grüße NB
la-floe
hi, selbstverständlich stellt sich das JC dann quer, es ist schließlich die Allgemeinheit, die den UHV bezahlt weil Sie ihre persönlichen Angelegenheiten nicht gebacken bekommen. Warum zeigen Sie den Vater nicht wegen der Drohungen an? Ein Gespräch mit der Ehefrau könnte man auch ankündigen, falls der Herr weiterhin meint, drohen zu müssen. floe
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