Mitglied inaktiv
Hallo Fr. BAder sie haben mir geschrieben : ---------------------------------------- Hallo, Sie können für 6 Mo. beantragen mit Anspruch auf den alten/einen vergleichbaren Arbeitsplatz aber ohne Anspruch auf Verlängerung. Gruß, NB ----------------------------------------- was meinen sie ohne Anspruch auf Verlängerung??? vielen Dank
Hallo, prima!! Gruß,NB
Mitglied inaktiv
Relativ einfach: wenn Du das erste Mal EZ nimmst, mußt Du verbindlich (zumindest für die ersten 2 Jahre) erklären, für welche zeiträume Du EZ nimmst. m,eldest Du also "nur" 6 Monate, kannst Du später nicht kommen und sagen: "So und jetzt möchte ich doch nochmal 1,3, oder 18 Monate". Der AG braucht auch Planungssicherheit. Klar so? Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Jepp, jetzt verstehe ich das. ;) D.h. wenn ich sage 6 Monate dannmuss ich dort auch in 6 Monaten antanzen. DAs ist gut. Ist zwar nicht einfach mit 2 Kids aber wir brauchen das Geld zum Hausbauen. Wichtig ist nur ob der AG verpflichtet ist mich dann wieder aufzunehmen. vielen Dank lg lucy