Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, es betrifft meine Schwiegertochter, die am 16.Juni 2009 eine Tochter 3 Monate zu früh geboren hat. Da die Situation sehr ernst war, und die Kleine 4 Monate in der Klinik gelegen hat, wurde übersehen, dass meine Schwiegertochter für 2 Jahre hätte Elternzeit beantragen müssen, sie hat zunächst für 1Jahr beantragt, und zwar schriftlich, mit dem Merksatz voraussichtlich bis zum..., es wurde aber keine Antwort seitens der Arbeitgeberin gegeben, also gingen wir davon aus, dass die Chefin damit einverstanden ist. Meine Schwiegertochter ist vor ca. 3 Wochen zum Geschäft gefahren und hat gefragt, ob sie evtl. 1 Tag in der Woche arbeiten könne, die Chefin meinte nein, wie sie sich das denn vorstelle. Jetzt hat die Chefin gestern meine Schwiegertochter angerufen und gesagt, (Friseurgeschäft) es hat eine Mitarbeiterin gekündigt (ganztags ganze Woche) meine Schwiegertochter könne jetzt samstags arbeiten, und zwar nur samstags, (das geht aber nicht, sondern nur in der Woche), wenn sie das nicht wolle, was sie denn dann in das Arbeitszeugnis schreiben solle, ob sie selbst gekündigt habe, ob sie gekündigt wurde oder ob das Arbeitsverhältnis im gegenseitigem Einverständnis aufgelöst wurde...Nun meine Fragen, meine Schwiegertochter möchte und muss die Elternzeit verlängern, (besonders viel Fürsorge, da Frühchen), kann sie das noch, da sie ja voraussichtlich geschrieben hat und keine Antwort bekam? Sie hat vom letzten Jahr noch Urlaubsanspruch, (20 Tage) kann sie jetzt ihren Urlaub beantragen und dann weiterhin Elternzeit?? Das erste Jahr läuft noch bis Mitte Juni, wie soll sie da vorgehen, damit sie weiter Elternzeit und 1 Tag die Woche arbeiten kann? Kann die Chefin sie entlassen? Ganz vielen Dank für Ihre Mühe und die besten Grüße Gaby S.
Hallo, 1. Hat sie denn die Frist 7 Wo. bei dem Antrag eingehalten? Sonst fehlt sie uU ohne Grund u der AG kann fristlos kündigen 2. Wenn sie nur ein Jahr beantragt hat besteht kein Anspruch auf verlängerung 3. Einen Anspruch auf TZ hat sie nur, wenn der Betrieb mind. 15 An hat - und dann auch nicht auf einen bestimmten Tag Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, so weit ich weiß, hätte Sie sich die ersten 2 Jahre festlegen müssen. Alles weitere nur mit Zustimmung des AGs. Ansonsten müßte Ihre S - Tochter wieder anfangen zu arbeiten nach dem ersten Jahr. Sollte Sie keine VZ mehr arbeiten können/wollen, hat Sie unter Umständen ein Recht auf Teilzeit. Der AG. muß ggf. TZ gewähren, aber nicht unbedingt zu den von der S Tochter gewünschten Tagen/Zeiten. LG Peeka
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin tätig im öffentlichen Dienst, nicht verbeamtet. Meine Elternzeit hab ich von August 2020 bis August 2022 genommen, also in den ersten beiden Lebensjahren meiner Tochter. Sie geht zwar ab August in den Kindergarten, aber ich möchte die Elternzeit noch etwas verlängern. Über die Dauer jedoch grübel ich noch. Darf ...
Hallo Frau Bader, Ich befinde mich in meiner Elternzeit welche ich für 25 Monate angemeldet habe! Die Elternzeit endet im September. Ich möchte die Elternzeit auf 3 Jahre verlängern! Wenn ich den Antrag meinem Chef zusende, muss er diesem zustimmen oder den Erhalt bestätigen? Muss ich mit irgendwelchen Problemen/Auseinandersetzungen seitens meine ...
Liebe Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir helfen. Ich finde so unterschiedliche Informationen. Ich würde mich riesig freuen. Unser 1. Kind ist 09/2015 auf die Welt gekommen. Ich habe 3 Jahre Elternzeit eingereicht. Ich bin in der Elternzeit in Teilzeit zurück gekommen und habe dann meine Elternzeit von Kind 1 unterbrochen, als Kind Nummer 2 ...
Hallo, werden bei einem Kaiserschnitt die verlorenen Wochen vor ET automatisch angehängt? Gruß
Hallo Frau Bader, Ich bin gerade sehr verzweifelt . Ich bin alleinerziehend und mein Sohn ist 16 Monate alt . Meine Elternzeit belief sich auf 14 Monate. Leider gewährt das Jugendamt mir keine weitere Tagesmutter aus pädagogischen Gründen (die erste Eingewöhnung ist gescheitert. Die zweite war erfolgreich , aber die Tagesmutter kann krankheitsbe ...
Sehr geehrte Frau Bader, unser Sohn wurde 2021 geboren, meine Frau hat ein Jahr Elternzeit beantragt und genommen. Diese Elternzeit wurde ohne Pause nach RS mit dem AG auf 24 Monate verlängert. Da unsere Situation derzeit nicht wirklich planbar ist (Umzug erforderlich, ggf. 2. Kind, Probleme mit Kita), wollen wir die Elternzeit nochmals verlä ...
Und noch eine Frage für mich. Ich habe 14 Monate Elternzeit beantragt. Wenn ich nun verlängern will, aber die Arbeitsstunden nicht reduzieren, gebe es ja keinen Grund für den Arbeitgeber, dies zu akzeptieren, oder?
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit mit meinem zweiten Kind (*27.07.23). Theoretisch müsste ich am 2. Geburtstag meines Sohnes (27.07.2025) wieder arbeiten gehen, jedoch würde ich die Elternzeit gerne bis zum 3. Geburtstag ausweiten/verlängern. Meine EZ habe ich mit dem ersten Antrag verbindlich auf 2 Jahre festgeleg ...
Hallo, kurz zu meiner Situation: Ich habe im September 22 ein Kind bekommen und 2 Jahre Elternzeit eingereicht. Betrieb hat circa 11 Mitarbeiter (schwankt) Für meine Vertretung wurde jemand (bessere Ausbildung in dem Bereich) eingestellt, der nach meiner Elternzeit andere Sachen in der Firma übernehmen sollte Seit über einem Jahr ver ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich muss aufgrund fehlender Betreuung meines Sohnes meine Elternzeit innerhalb der ersten zwei Jahre (ich hatte nur 1 Jahr elternzeit genommen) verlängern. Ich habe meinem Chef einen entsprechenden Antrag per Einschreiben mit Rückschein geschickt, dieser ist angekommen. Seit 6 Wochen meldet sich mein Chef nun nicht auf ...
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes