Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, wir haben von den Stadtwerken eine Nachforderung der Abfallgebühren von 2003-2006 erhalten, da vergessen wurde, die "Benutzungseinheit" abzurechnen. auf Nachfrage sagte man mir, die Stadt hätte Verjährungsfristen von 4 Jahren. Ist das möglich? Und lohnt es sich trotzdem Widerspruch einzulegen? Danke für Ihre Mühe, pelka
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Hier geht es nur um Fragen und Probleme rund-ums-Baby. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf. Gruß, NB
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