Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verfahrenswert bei Unterhaltsklage

Frage: Verfahrenswert bei Unterhaltsklage

silvic

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Hallo Frau Bader, wir sind gerade im Trennungsjahr und wollen uns scheiden lassen. Bisher hatte mein Noch-Ehemann für die Kinder einen bestimmten Unterhaltsbetrag gezahlt (und tituliert) sowie für mich Trennungsunterhalt. Meine Anwältin ist dann vors Gericht und in der Verhandlung wurden dann höhere Unterhaltszahlungen beschlossen. Meine Frage richtet sich nun zu dem Verfahrenswert. Hier hat die Richterin die kompletten neuen monatl. Beträge angesetzt inkl. Rückstand. Müsste es nicht nur der Differenzbetrag sein inkl. Rückstand?? Ich erreiche meine Anwältin seit Tagen nicht??? Finde das komisch. Ich müsste doch jetzt Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Kann ich dass auch alleine, ohne die Anwältin? Was muss ich dann in die Beschwerde reinschreiben, irgendeinen Paragraphen auf den ich mich berufe? Besten Dank & liebe Grüße Silvic


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da Sie anwaltlich vertreten sind, kann ich Ihnen nicht helfen. Rechtsmittel sollte der Anwalt einlegen. Liebe Grüße NB


Himbeere2008

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Da du schon einem Anwalt hast, darf Frau Bader nicht antworten.


silvic

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Warum darf Fr. Bader dann nicht antworten? Dem Anwalt kann ich ja offensichtlich nicht vertrauen, und denke, er profitiert ja von dem höheren Verfahrenswert, drumm ist er ja auch plötzlich nicht erreichbar??


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