Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vereinbarung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vereinbarung

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich bin's schon wieder :-) Bitte schreiben Sie mir, was mein Freund und ich vereinbaren können (zwecks Aufenthaltsbestimmungsrecht / alleinigem Sorgerecht) für nach einer mgl. Trennung. Und ob er dann auch dran gebunden ist. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Dankeschön.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, was lange wärt...hier ein Muster!!! http://www.vamv-bundesverband.de/PDFs/SorgevereinbarungVertrag.pdf Falls es noch Fragen gibt... Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader! Erstmal vielen Dank für den Link. Was sind kindbezogene gesetzliche Ansprüche z.B.? Und kann Man(n) dann sagen, er will es trotzdem nicht so wie vereinbart? Dankeschön


Mitglied inaktiv

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Und muss der "Vertrag" vorm Notar geschlossen werden? Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Kindesunterhalt - darauf kann man nicht verzichten. 2. Das kann am Ende nur ein gericht klären (steht auch in der Präambel über der Vereinbarung) Liebe grüsse, NB


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