Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin's schon wieder :-) Bitte schreiben Sie mir, was mein Freund und ich vereinbaren können (zwecks Aufenthaltsbestimmungsrecht / alleinigem Sorgerecht) für nach einer mgl. Trennung. Und ob er dann auch dran gebunden ist. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Dankeschön.
Hallo, was lange wärt...hier ein Muster!!! http://www.vamv-bundesverband.de/PDFs/SorgevereinbarungVertrag.pdf Falls es noch Fragen gibt... Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Erstmal vielen Dank für den Link. Was sind kindbezogene gesetzliche Ansprüche z.B.? Und kann Man(n) dann sagen, er will es trotzdem nicht so wie vereinbart? Dankeschön
Mitglied inaktiv
Und muss der "Vertrag" vorm Notar geschlossen werden? Danke
Hallo, 1. Kindesunterhalt - darauf kann man nicht verzichten. 2. Das kann am Ende nur ein gericht klären (steht auch in der Präambel über der Vereinbarung) Liebe grüsse, NB
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