Mitglied inaktiv
Hallo! Hab grad im Netz eine Seite mit Elternvereinbarungen gefunden. Ist der Vater daran gebunden, wenn er z,B. folgendes unterschreibt, oder kann er es sich auch wieder anders überlegen?: Wir leben zusammen und haben eine gemeinsame Tochter Marie, geboren am …. Wir leben seit …. getrennt. Um unsere Verantwortung als Eltern auch künftig wahrzunehmen, treffen wir die folgende Vereinbarung. 1. Sorgerecht Wir sind uns darüber einig, dass der Mutter die Alleinsorge für Marie übertragen werden soll. Die Mutter wird beim Familiengericht einen entsprechenden Antrag stellen, dem der Vater bereits jetzt zustimmt. 2. Vorläufige Regelungen bis zur gerichtlichen Entscheidung 2.1. Aufenthalt Maries soll sich weiter bei der Mutter aufhalten. Dankeschön.
Hallo, btte lesen Sie die Hinweise. Das darf ich nicht beantworten, dass ist keine allgemeine Frage! Liebe gRüsse, NB
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