Mitglied inaktiv
guten tag Erbitte Antwort auf die Frage , wie sich der Kinderzuschlag eines männl. Beamten für 4) Stiefkinder b) Pflegekind c) leibl. Kind bei Trennung von der Frau verändern wird. Der ist grösserer Bestandteil des Gesamteinkommens. Vielen Dank !
HAllo, das kommt auf die jeweiligen Gesetze je nach Dienstherren an-so kann ich das nicht sagen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
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Mitglied inaktiv
Hi, ich bin im ÖD beschäftigt (in Niedersachsen, aber kein Beamter) und unterhaltspflichtig gegenüber meinem Sohn, der bei seiner Mutter lebt. Sie arbeitet nicht im ÖD und ich bekomme den kindbezogenen Ortszuschlag (ca 165DM Brutto) auf mein Gehalt. Ich musste ein Änderungsformular für meine personengebundenen Daten ausfüllen und dabei den Arbeitgeber der Mutter meines Sohnes angeben. (bzw. erklären, dass sie nicht im ÖD arbeitet, bzw keinen kindbez. OZS bekommt). Ausserdem sollte die Geburtsurkunde in Kopie meines Sohnes beigefügt werden, - ich hatte eine Kopie der Vaterschaftsanerkennung dem beigefügt. Sollte die Mutter meines Sohnes irgendwann selber im ÖD arbeiten, würde der kindbezogene Anteil des Ortszuschlages bei mir entfallen und auf sie übergehen. Die mit dem kindbezogenen Ortszuschlag verbundene Erhöhung des Nettos (bei mir ca 65DM) hat dann evtl. einen Einfluss auf den Kindesunterhalt, da man eine Einkommensstufe höher rutschen kann - womit so auch das Kind einen Vorteil davon hat. Damit wäre wohl die Frage 3 beantwortet, zu den Fragen 1 und 2 kann ich nur Vermutungen anstellen. Als Faustformel würde ich meinen, dass wenn eine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind besteht, der kindbezogene Ortszuschlag erhalten bleibt, entfällt die Unterhaltspflicht (zB beim Stiefkind, das dann nicht mehr im Haushalt des Mannes lebt) dürfte der Anspruch entfallen. Aber das sind jetzt reine Vermutungen. Besser man informiert sich im Personalbüro. Gruss
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