Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

vaterschaftsfeststellung und fragen

Frage: vaterschaftsfeststellung und fragen

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader ich hätte eine Frage die vieleicht nicht in die Baby-Rubrik fällt...aber ich versuche es trotzdem einfach. Der Vater meines Sohnes hat mich im 2. Monat verlassen. Er weigert sich die Vaterschaft anzuerkennen also wird nun per Gericht ein Test veranlasst. Soweit so gut. Ich hatte 3 Wochen vor der "Zeugung" Verkehr mit einem anderen Mann...diesen muss ich nun als 2. möglichen vater angeben obwohl ich eigentlich sehr genau weiss das er es nicht ist.Das Kind war ein Verhütungsunfall...das heisst mein Persna-Gerät hat nicht richtig funktioniert...er hat nicht mal nach verhütung gefragt. So...nun meine Fragen. Wie geht ein Vaterschaftsklage von statten? Hat er da gross die Chance mich zu beleidigen? Er behauptet nämlich es wäre "Samenraub" gewesen. Das ist natürlich unsinn denn a) hab ich ja verhütet, b) hat er sich nun wirklich überhaupt nicht mit diesem Thema beschäfitgt. Hat das irgendwelche Auswirkungen auf den Kindesunterhalt? 2. Frage: Ich spiele mit dem Gedanken unterhalt auch für mich einzufordern. Ich bin noch Studentin(habe aber gelesen das auch Studentinnen Unterhalt einfordern können). Ich wohne zwar bei meinen ELtern, aber ich kann ja nun schlecht neben dem Kind und der Uni auch noch arbeiten gehen (wie ich es bisher getan habe). Kann er irgendetwas sagen das den Unterhaltsanspruch für mich wegfallen lassen würde? Und wie , oder wonach würde das bemessen werden? Mein Ex-Freund ist von Beruf Anwalt, und schreibt (oder besser droht) mir bei jedem Brief an´s JA mit neuen (ziemlich schwachsinnigen) Dingen. Z.B. er will das Sorgerecht, seine Freundin kümmert sich um das Kind, er will mich verklagen (straf-und zivilrechtl) wenn er nicht der Vater wäre usw. Und ich weiss dass das meiste davon eigentlich wirklich nur einschücherung ist...aberr gibt es den die Chance das meine Ansprüche wirklich wegfallen könnten?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Sabine, wenn er auch Rechtsanwalt ist, verbietet mir das Standesrecht hier was zu zu schreiben. Tut mir leid. Schauen Sie mal unter www.vaterschaftstest.de. Und nehmen Sie sich einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens vor Ort. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, ob er der Vater ist oder nicht, wird ganz eindeutig der Vaterschaftstest zeigen, der heutzutage ja mittels Gentest gemacht wird und nicht mehr wie frueher mit Blutgruppen, Zeitgutachten, Blutgruppengutachten usw. Das Ergebnis ist (fast) 100%ig. Das Sorgerecht kann er nicht bekommen, da ihr nicht verheiratet gewesen seid. Es gibt im Buchhandel ganze Buecher fuer Alleinerziehende, da wuerde ich mir mal ein gutes zulegen. Unterhalt fuer Dich kannst Du einfordern. Es kommt dann darauf an, was er verdient (weil er ja fuer sich noch etwas braucht, und den Unterhalt fuers Kind muss er ja auch zahlen). Bei einem Anwalt koennte schon etwas uebrig bleiben. Lass Dich nicht einschuechtern! Nur weil ein Anwalt einen Brief schreibt, heisst das noch lange nicht, dass das, was drin steht, richtig ist! Und - wie man an Boris B. sehen kann - egal auf welchem Wege Du an sein Erbgut gekommen bist. Als Vater muss er zahlen! Ich wuerde mich da gar nicht rechtfertigen, dazu gehoeren (meistens) zwei.. Uebrigens laeuft das ganze Verfahren hauptsaechlich schriftlich ab. Du musst ihm also nicht unbedingt persoenlich begegnen. Und Du kannst davon ausgehen, dass das Jugendamt auf Deiner Seite steht. Allerdings - Umgangsrecht mit seinem Kind hat er schon! Gruss DUSA


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