Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vaterschaftsanerkennung....

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vaterschaftsanerkennung....

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Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter wird am 02.07.2003 drei Jahre alt und lebt seit Ihrer Geburt mit mir und meinem Ehemann in einem haushalt. Mein Mann hat das Kind noch nicht adoptiert, aber namentlich angnommen und die Anträge laufen. Der Erzeuger des Kindes hat bislang noch nie Unterhaltszahlungen geleistet, sich nie für das Kind interessiert oder nachgefragt, es war also keinerlei Kontakt da! Der Erzeuger wurde von mir auch nicht auf dem Standesamt angegeben, da ich aufgrund seines Charakters ( sehr gewaltbereit ) Bedenken hatte-. Mein Mann ist für das Kind sein Papa, und spricht ihn mit papa an, kennt den Erzeuger also gar nicht. Nun meldet sich das Standesamt zur Anerkennung der vaterschaft vom 20.10.2000 ( !!!! ) und fordert mich auf, der Vaterschaft zuzustimmen., Was ich aber nicht möchte. Meine Frage: Kann der Erzeuger des Kindes gegebenenfalls irgendwclhe Rechte vor Gericht geltend machen? Wenn ja , welche? Muß ich dem Besuchs bzw Umgangsrecht zustimmen? Wie verhalte ich mich nun am besten ? Vielen Dank für Ihre Mühe, herzlichst Kerstin KUhn


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, dazu kann man so nichts sagen. Wer hat die Anerkennung beantragt, ist das Kind während der Ehe gezeugt worden... Da gibt es viele Fragen. Gruß, NB


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