Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader! Es geht um die Vaterschaftsanerkennung vor Gericht. Der KV hat sich nicht beim JA gemeldet, jetzt geht es vor Gericht. Ich bin als Zeugin geladen, weil mein Kind der Kläger ist (durch JA vertreten). Nun meine Frage: Was für Fragen kommen da auf mich zu? Muß mein Kind (8 Mon.) mit zur Verhandlung, wegen Test? Kann ich einen Speichel- und keinen Bluttest für mein Kind verlangen? Vielen Dank für ihre Bemühungen! Lena
Liebe Lena, Sie werden gefragt werden, ob noch jeamnd anderes als Vater in Betracht kommt und wie sicher Sie sind, ob er der VAter ist. Wenn Sie lügen, ist das gefährlich, denn das kommt beim VAterschaftstest raus. Schauen Sie mal bei www.vaterschaftstest.de Ich glaube, der Bluttest ist der sicherere. GRuß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Wenn ich mir sicher bin und er es dann doch nicht ist, was passiert dann? Ich lebte mit dem KV nicht in einer Beziehung. Als ich erfahren hab, das ich schwanger bin, hab ich gleich gesagt, es ist von ihm. Heute kann ich doch nichtmehr sagen, wann ich Geschlechtsverkehr hatte. Das klingt jetzt komisch, aber vieleicht kommt die ganze Grüblerei nur vom Bammel vor dem Gericht. Muß ich mein Kind mit zum Gerichtstermin nehmen? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Gruß Lena
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Hallo, ich hätte eine Frage bezügl. der Vaterschaftsanerkennung durch den leiblichen Vater. Und zwar geht es um folgendes.. Frau im 8.Monat schwanger,verheiratet (allerdings nicht mit dem leiblichen Vater des ungeborenen). Nun mit Ehemann wieder zusammen lebend,zusammen mit Kind (11J.) aus der Ehe. Nun ist bei Geburt des 2.Kindes rechtlich ...
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Hallo :) am Dienstag haben mein Partner und ich einen Termin zur Vaterschaftsanerkennung unseren gemeinsamen Sohnes. Ich bin hier geboren und lebe auch seit dem durchgängig in Deutschland er kommt aus Albanien und war bis jetzt immer nur zu Besuch da. Damit wir für ihn ein Visum beantragen können müssen wir vorab die Vaterschaftsanerkennung ect. m ...
Hallo Frau Bader, ich hoffe sie können mir helfen. Es ist so ich habe mich vom Kindsvater meines noch ungeborenen Kindes getrennt,dieser jedoch zeigt auch null Interesse daran Infos zu bekommen wie es seinem Kind geht oder sonst irgendwas. Nun ist es so das ich eine Vaterschaftsanerkennung machen wollte da es ja auch für das Kind zum Vorteil wä ...
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Liebe Frau Bader, ich bin deutsche Staatsbürgerin und mein Mann ist aus Nigeria (hier als ausländischer Student mit einem gültigen Aufenthaltstitel), wir werden im Sommer im europäischen Ausland heiraten. Zum endgültigen "Beweis" seiner Identität, müssen wir weitere Dokumente beim deutschen Standesamt einreichen (die wir haben), allerdings sind d ...
Hallo und guten Abend, also ich habe nur eine hypothetische Frage Mal angenommen mein Ex wäre nicht der Vater will aber die Vaterschaft Anerkennung, ich bin offiziell alleinerziehende Mutter und hochschwanger,es geht mir nur darum später dann keinen Stress mit ihm zu haben oder mit Behörden Papier/Emailkrieg PS ich weiß dass er der Vater ist we ...
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