Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vaterschaftanerkennung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vaterschaftanerkennung

Mitglied inaktiv

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Meine Exfreundin ist schwanger. Sie rief mich an und fragte mich, ob ich zum Jugendamt oder zum Standesamt gehe, um die Vaterschaft anzuerkennen. Ich sagte ihr, dass ich vor der Geburt dahin nicht gehen möchte, weil ich erst das Kind sehen möchte. Die Vaterschaft zweifele ich grundsätzlich nicht an, aber zum Zeitpunkt in dem sie schwanger wurde, waren wir nicht ganz richtig zusammen. Kann sie mich zwingen vor der Geburt zum Jugendamt bzw. zum Standesamt zu gehen? Sie sagte, dass sie einen Antrag stellen wird, damit ich dahin gehen muss. DANKE FÜR IHRE ANTWORT UND HILFE


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich rate auch zu einem privaten Test.Dann kann man immer noch die SS anerkennen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Nein kann sie nicht. Du kannst bis nach der Geburt warten, allerdings stehst du dann nicht als Vater auf der Geburtsurkunde, es sei denn die Kindsmutter lässt diese nach der Vaterschaftsanerkennung neu ausstellen. Wenn du dir unsicher bist ob du wirklich der Vater bist, dann kannst du auch einen Vaterschaftstest verlangen. Lass dich nicht unter Druck setzen !! LG


Mitglied inaktiv

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Du hast zwei Möglichkeiten: Du erkennst die Vaterschaft an und dann ist es egal ob vor oder nach der Geburt. Oder Du erknnst sie nicht an, dann darfst Du i. d. R. die Verfahrenskosten der Vaterschaftsklage tragen... Denn: was willst Du nach der Geburt sehen? Ob Dir das Kind ähnlich sieht? Das wird sich nur selten gleich zeigen, das kann Jahre dauern... Evtl. könntet Ihr Euch auf einen privaten Vaterschaftstest einigen, der ist billiger als die Klage. Viele Grüße Désirée


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