Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

vater will aufeinmal ins Leben vom Kind , was tun ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: vater will aufeinmal ins Leben vom Kind , was tun ?

Sophiethielemann

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Hallo ich schildere hier mal was mein Fall ist .. mein Sohn ist 2 Jahre sein Vater wollte nichts mit ihm am Hut haben wo er noch garnicht auf der Welt war , wo er dann da war wollte er ein Vaterschaftstest und hat den Unterhalt eingeklagt wollte die Vaterschaft nicht anerkennen .. es ging alles übers Jugendamt , er hat immer abgestritten das er nicht der Vater sei . Jetzt nach zwei Jahren möchte den Kontakt aufeinmal ( hab ich nichts gegen ) aber nach meiner Meinung überstürzt er das alles mein Sohn kennt ihn nicht , und ist stüzig er will ihn schon allein haben obwohl ich das alleinige Sorgerecht habe ! Natürlich will er das gemeinsame haben aber das möchte ich nicht . Können nicht miteinander weil es immer Ärger gab , er möchte es einfach nicht ruhig angehen Am lieben würde er es wollen das er schon Papa sagt zu ihm .. er sagte auch schonmal zu meinem Sohn das er sein Vater sei nicht mein Freund .. was ich unter aller Sau finde .. meine frage ist was soll ich jetzt tun ?! Hätte er Chancen das Sorgerecht zu bekommen nach zwei Jahren kein Kontakt und nicht melden etc. Er wusste nichtmal wann er Geburtstag hat .


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Er Ist der Vater. Er hat Anspruch auf Umgang u kann auch die gemeinsame Sorge beantragen. Die Gerichte sehen es nicht gerne, wenn den Kindern bzgl des Vaters die Unwahrheit gesagt wird. Liebe Grüsse NB


Mitglied inaktiv

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Ich würde einen Termin beim Jugendamt machen und mir da Unterstützung holen. Die können in gemeinsamen Gesprächen mit allen Beteiligten auch den Umgang klären. LG Lilly


luvi

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Hallo, Na klar, kann er das Sorgerecht bekommen. Er muss es nur beantragen. Nur Kindeswohlgefährdung spricht dagegen. Und das du schreibst, ist keine. Wende dich trotzdem ans Jugendamt, um einen begleiteten Umgang zum Kennenlernen zu vereinbaren. LG luvi


Kristiiin

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Umgangsrecht hat er in jedem Fall. Er ist der Vater und zahlt Unterhalt. Dass er das gemeinsame Sorgerecht bekommt, würde ich pauschal nicht sagen. Hier spielt das WIE der letzten Jahr eine große Rolle. Erst die Vaterschaft ablehnen, dann nicht zahlen wollen, 2 Jahre kein Kontakt,... das sieht kein JA gerne. Die sind meist der Ansicht "Bitte ganz oder gar nicht". Er wird sich wsl erst mal "beweisen" müssen und auch dann, heißt es nicht zwingend, dass er sofort das geteilte Sorgerecht zugesprochen bekommt. (Hierbei wird auch geprüft, was er sonst so treibt, hat er Vorstrafen, Schulden o.Ä....) IHRE Beziehung zum Vater und was Sie von ihm halten hingegen spielt keinerlei Rolle.


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