Mitglied inaktiv
Hallo, wir planen unser nächstes Kind und mein hat den Wunsch geäußert, dass er gerne mal eine berufliche Auszeit nehmen möchte und sich auf die Kinderbetreuung stürzen möchte. Ich arbeite im moment auf 400 € Basis und könnte dann eine Vollzeitstelle bekommen. Nun meine Fragen: 1. Darf der Mann überhaupt Elternzeit nehmen, kann der Chef das verbieten? 2. Bleibt der Arbeitsplatz erhalten (mehr als 60 Beschäftigte)? 3. Richtet sich dann das Elterngeld nach seinem letzten Nettogehalt? Vielen Dank im Voraus
Hallo, alle JA. Aber der Chef kann es nicht verbieten. Der Vater hat die gleichen Rechte wie die Mutter! Gruß, NB
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Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...
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