Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

UVG und Kindergeld

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: UVG und Kindergeld

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Ich werde in Kürze von sachsen nach NRW ziehen. Wie wird es da mit dem Kindergeld und dem UVG? Muss ich das in NRW neu beantragen? Oder muss ich das nur ummelden? Wenn ja wo? Danke für Ihre Mühe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es gibt eine Kindergeldstelle, ich würde es der alten u der neuen KG-Stelle mitteilen. Obwohl KG im Zusammenhang mit dem Finanzamt steht u es eigentlich automatisch klappen müsste Unterhaltsvorschuss: hier ist das JA zuständig, auch da würde ich es alt + neu mitteilen Liebe Grüsse, NB


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