Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaunsanspruch

Frage: Urlaunsanspruch

Julia2002

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Guten Tag. Ich bin sofort ins Beschäftigungsverbot gegangen, als ich erfuhr, dass ich schwanger bin. Ist mein Urlaub, den ich aufgrund dessen nicht genommen habe nun verfallen? MfG Julia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, den können Sie bis zum Ende des Folgejahres nach der EZ nehmne. Liebe Grüße NB


HeyDu!

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Nein, dieser verfällt nicht. Kannst Du im Jahr der Rückkehr aus Elternzeit und dem gesamten Folgejahr nehmen. §17 Abs. 2 BEEG https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html Bedenke nur, für die Zeit der Elternzeit kann der AG kürzen. BG


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