Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, vielen Dank für die schnelle Antwort wg. meiner Urlaubsberechnung von der 3 auf die 5 Tage/Woche. Eine Frage habe ich noch dazu: Gilt das Urteil vom BAG v. 28.04.1998 - 9 AZR 314/97 nicht für jeden Tarifvertrag bzw. Verband? Mein Arbeitgeber erklärte mir, dieses Urteil würde nicht für die Tarifverträge der IG-Metall gelten. Gruß Astrid
Hallo, ein Urteil gilt für niemanden zwingend. Wenn im Tarifvertrag etwas anderes geregelt ist, müsste ein Gericht feststellen, ob das OK ist oder nicht ´(zugunsten des AN) Liebe Grüsse, NB
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