Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub bei 4 Tage Woche und einem Samstag im Monat

Frage: Urlaub bei 4 Tage Woche und einem Samstag im Monat

Mami01052007

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Hallo Frau Badee, ich hätte nochmal eine Frage. Ich arbeite in Teilzeit 4 Tage die Woche und einen Samstag im Monat in einem kleinen Unternehmen. Es macht mir sehr viel Spaß und ich fühle mich super wohl. Nur mit den Urlaub bin ich mir unsicher, ob mein Chef mich richtig behandelt. Laut Vertrag habe ich 30 Urlaubstage. Wenn ich jedoch eine Woche einreiche, muss ich trotzdem 5 Tage beantragen trotz des eigentlich freien Tages in der Woche( also habe ich strenggenommen nur 24 Tage) bis hierhin alles gut. Jetzt hat er mir jedoch bei meinem Sommerurlaub (3 Wochen) auch immer den Samstag mitberechnet obwohl ich ja nur einen Samstag im Monat arbeiten muss. Ist das richtig? Fänd ich gemein. Sehe ich das falsch? Und ab wieviel Stunden am Tag darf er mir Pause abziehen? Ich arbeite wie gesagt 4 Stunden am Tag - pro Tag zieht er mir 15 Min Pause ab ;-( ist auch nicht so ganz richtig oder? Es macht mir trotzdem Spaß;-) das mit der Pause interessiert mich einfach nur und das mit dem Urlaub ist natürlich wichtig für mich ;-) Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Frage ist erst einmal, ob es sich um Vollzeit- oder Teilzeiturlaub handelt, den Sie nehmen. Wenn es der frisch entstandene Urlaub ist, kommt es darauf an, ob er ihn weiter mit der vollen Zeit, als mit 30 Tagen gerechnet. Dann darf er auch fünf Tage plus den einen Samstag abrechnen. Bei 4 Stunden Arbeit müssen Sie laut Gesetz keine Pausen nehmen, er kann also auch keine abziehen. Liebe Grüße NB


mellomania

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hmm...mein kenntnisstand ist, und so war es in allen unternehmen in denen ich war, eine halbe stunde AB mehr als 6 h arbeit. wenn ich also nur 6 stunden mache, was ich täglich tue, wird mir keine pause abgezogen...


Dojii

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So kenne ich das auch. Ab 6 Stunden bleibt die Zeiterfassung quasi für 30 min "stehen" und zählt erst ab der 31. Minute wieder weiter. Und nach 9 Stunden nochmal für 15 Minuten. Unter 6 Stunden wird hier auch nichts abgezogen.


HeyDu!

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Die in § 4 ArbZG geregelten Ruhepausen stellen lediglich das Mindestmaß dar und verwehren es dem Arbeitgeber nicht, kraft seines Weisungsrechts längere Pausen vorzusehen. Allerdings darf der Arbeitgeber keine völlig unsinnigen Ruhepausen oder übermäßig lange Pausen festlegen. Der Chef ordnet in dem Fall scheinbar eine kleine Frühstückspause an. Arbeitsrechtlich vollkommen unbedenklich... abziehen kann er sie natürlich nur, wenn sie gemacht wurde aber er darf die Pause anordnen. Bg


Mitglied inaktiv

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Ich finde das mit den Urlaubstagen vom AG richtig. Als AN mit 4 Arbeitstagen hat man in der Regel 24 Urlaubstage, als AN mit 5 Arbeitstagen hat man 30 Urlaubstage. Es ist richtig, wenn du für eine Urlaubswoche dann auch 5 Urlaubstage abgezogen bekommst. Schließlich hast du 30 Urlaubstage, die für eine 5-Tage-Woche berechnet wurden. Du bist mit der Regelung sogar noch bevorzugt, immer dann wenn du einzelne Urlaubstage nimmst. Damit bist du besser dran als die meisten anderen AN, die eine 4 Tage Woche oder 5 Tage Woche haben.


Felica

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Woher kommt eigentlich die Meinung sie hätte nur Anspruch auf 24 Tage Urlaub? ich kenne durchaus Leute die haben 30-36 Tage Urlaub im Jahr, auch bei 5 Tage Woche. Hatte ich früher auch. Wenn sie im Vertrag wirklich 4 Tage Woche mit 30 Tagen Urlaub stehen hat, dann spielt der gesetzliche Mindestanspruch absolut keine Rolle. Jeder AG kann beliebig viel Urlaub zugestehen, nur weniger wie Mindesturlaub geht eben nicht.


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