Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, meine Lebensgefährtin und ich sind nicht verheiratet und erwarten demnächst ein Kind. Beide haben wir unterschiedliche Wohsitze und werden diese wohl auch noch nach der Geburt in dieser Form weiter fortführen. Vor der Geburt des Kindes werde ich die Vaterschaft anerkennen. Unsere Fragen: - Kann ich als Vater trotz unterschiedlicher Wohnsitze Elternzeit beantragen? Wenn ja, gibt es besondere Voraussetzungen, die beachtet werden müssen? - U.U. ist es sinnvoll, wenn meine Lebensgefährtin den Kinderfreibetrag wegen meines höheren Einkommens auf mich überträgt. Ist dies unter unseren Voraussetzungen rechtlich möglich? Für die Beantwortung unserer Fragen danken wir Ihnen sehr! Mit freundlichen Grüßen
Hallo, 1. Sie müssen mit dem Kind in einem Haushalt leben, um EG zu bekommen 2. Steuerfragen bitte im Steuerberaterforum Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hm... Wirst Du "nur" die Vaterschaft anerkennen oder auch die gemeinsame elterliche Sorge vereinbaren? Ich hab ejetzt mal gelesen Zum Elterngeld: http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__1.html soweit ich das verstanden habe, bekommst Du das nicht Zur Elternzeit: http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html Auch da sage ich soweit nein. Aber die ganzen zusätzlichen Erlasse und Schreiben kenne ich nicht :-) Frag doch mal bei der zuständigen Elterngeldstelle nach. Und immer schriftlich :-) Viele Grüße Désirée
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