-Velvet-
Guten Abend! Gern möchte ich in Erfahrung bringen worin der Unterschied besteht bei einem Teilbeschäftigungsverbot das der Arzt ausstellt oder eben der Arbeitgeber? Danke.
Hallo, der Arzt stellt das BV nach der Gesetzesänderung nur im Sonderfall aus - weil gesundheitliche spez. Gründe dagegensprechen. ZB Wehenneigung wid durch die Tätgkeit im Gehen/Stehen gefördert. Ansonsten prüft der AG die Gefahrenlage. Liebe Grüße NB
mellomania
der grund ist der einzige unterschied. der arzt darf das nur ausstellen, wenn medizinische!!!! gründe dafür sprechen. wenn es um den arbeitsplatz geht, ist der AG dran. also wenn es gefährdungen am arbeitsplatz geben würde, darf das der arzt nicht beurteilen
Die letzten 10 Beiträge
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot
- Kurs "Kinder im Blick"
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld