Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhaltvorschuss vom Jugendamt

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhaltvorschuss vom Jugendamt

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Hallo, ich lebe vom Vater meiner 8 jährigen Tochter seit Mai 2006 getrennt, wir waren nie verheiratet und ich habe das alleinige Sorgerecht, das Kind lebt mit mir in meiner neuen Wohnung und ist auch bei mir gemeldet. Da ich mit meinem Ex-Partner glaubte einen guten Kontakt zu haben und ihm sehr daran gelegen war auch weiterhin so viel wie möglich Kontakt zu seiner Tochter zu haben, einigten wir uns darauf das Kind jeweils abwechselnd eine Woche zu betreuen, so das sie jeder von uns beiden genau 2 Wochen im Monat hat. Aufgrund dieser Einigung war ich bereit auf den Kindesunterhalt zu verzichten und wollte nur, dass sich mein Ex an den monatlichen Fixkosten unserer Tochter (Schulgeld, Essensgeld OGATA) beteiligt und an der Abzahlung eines gemeinsam verbrauchten Kredites, der aber nur auf meinen Namen läuft. Die Kosten dafür belaufen sich auf ca. 105€ im Monat, also noch weit unter dem Unterhaltssatz der Düsseldorfer Tabelle in seiner Einkommensklasse. Er hat sich mit der Zahlung dieses Betrages einverstanden erklärt und mir zugesagt dafür einen Dauerauftrag einzurichten. Diesen Betrag habe ich allerdings noch nicht 1 Mal erhalten, erst zahlte er unter fadenscheinigen Ausreden nicht und jetzt sagt er mir gerade heraus, dass er nicht zahlen will. Begründung seinerseits ist, dass er unsere Tochter zu gleichen Teilen betreut. Mein Argument, dass ich sie auch 2 Wochen betreue und zusätzlich noch alle Kosten trage ignoriert er. Das mit ihm nicht zu reden ist möchte ich nun Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. Auf meine Nachfrage hin, ob es einen Einfluss auf die Antragsstellung hat, dass mein Ex unsere Tochter zu gleichen Teilen betreut, sagte man mir, dass er dann zum zahlen des Unterhaltes nicht herangezogen werden kann. Meine Frage an das Jugendamt, wie viele Tage der Vater sein Kind denn im Monat noch sehen dürfe ohne das ich den Anspruch auf Unterhalt verliere konnte oder wollte man mir nicht sagen. Kann es wirklich sein, dass ich jetzt den Umgang von meiner Tochter mit ihrem Vater Komplett unterbinden muss, damit ein Unterhaltsanspruch besteht? Vielen Dank für Ihre Hilfe, die ich dringend benötige…


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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