Mitglied inaktiv
Guten Tag. Heute möchte ich gern mal ein Frage als Vater stellen. Ich habe ein uneheliches Kind. Nun bin ich mit einer anderen Frau verheiratet, habe mit ihr schon ein gemeinsames Kind und erwarte demnächst von ihr unser zweites Kind. Nun meine Frage. Für das uneheliche Kind bezahle ich Unterhalt. Braúche ich, wenn meine Frau im Erziehungs-urlaub ist evtl. für dieses Kind kein Unterhalt zu zahlen. Wie wird das berechnet. Das Jugendamt gibt mir dazu keine Auskunft. Meine zweite Frage ist: Meine Ex verbietet mir aus Eifersucht, dieses Kind zu sehen. Hat sie eigentlich das Recht dazu. Kann das auch auf den Unterhalt Einfluß haben? Vielen Dank für Ihre Bemühung.
Mitglied inaktiv
Hallo, der (Kindes-)Unterhalt ist fuer das Kind bestimmt. Weder kann die Mutter darauf verzichten, noch kann sie es durch unfaires Verhalten auf's Spiel setzten. Aber Du hast auch ein Recht auf den Umgang mit Deinem Kind! Wenn Deine Frau jetzt nicht mehr arbeitet (und je nachdem wieviele Kinder noch da sind) wird der Unterhalt neu berechnet. Den Mindestunterhalt muss Du aber immer zahlen (Deine ehelichen Kinder laesst Du ja auch nicht hungern, nur weil weniger Geld da ist, oder?). Man hat eben die Verantwortung fuer ein gezeugtes Kind - auch wenn der Beitrag, den sie geleistet haben vielen Maennern nicht so bedeutend erscheint... Gruss DUSA PS: Das Jugendamt steht auf Seite der Mutter! Das geht tatsaechlich soweit, dass den Vaetern Informationen verweigert werden. Deshalb solltes Du Dir einen eigenen Anwalt nehmen (den Du natuerlich selbst bezahlen muss), wenn Du Dein Umgangsrecht wahrnehmen moechtest. Ausserdem gibt es eine Selbsthilfegruppe fuer "uneheliche" Vaeter (Internet?), die geben bestimmt auch Hilfestellung.
Mitglied inaktiv
Danke für Deine Antwort. Wie hoch ist den zur Zeit der Mindestunterhalt. Ich zahle zur Zeit noch weniger, da meine Ex noch keine neue Urkunde hat.
Mitglied inaktiv
Hallo, wiss ich nicht genau, abzueglich Kindergeld (steht Dir ja auch die Haelfte zu) musst Du noch ca. 230,- zahlen. Gruss DUSA
Mitglied inaktiv
hi, bei diesem zahlbetragbetrag kann der kindesvater das hälftige kindergeld nicht mehr abziehen. (ich weiss, die unterhaltsvorschusskasse macht das immer noch!!) das existenzminimum des kindes ist zu sichern. wenn dies nach dem einkommen des vaters nicht gedeckt werden kann, ist der betrag des (hälftigen)kindergeldes einzusetzen, bei dem die deckung des existenzminimums gewährleistet ist. (6. stufe der düsseldorfer tabelle deckt das existenzminimum. alle darunter liegenden unterhaltszahlungen bedürfen der aufstockung aus dem kindergeld) grus felicitas
Mitglied inaktiv
Danke, für Eure Antworten. Es wird aber immer nur für die Sicherheit dieses Kindes gesprochen, obwohl mir alle Rechte von der Mutter entzogen wurden. Zu Hause habe ich ein Kind, ein schwangere Frau die mein zweites geliebte Kind erwartet. Denk daran keiner. Meine Frau erhält dann 600 DM Erzeihunggeld und nach 6 Monaten vielleicht noch weniger. Da denk wohl niemand dran, wie wir zu viert leben sollen. Hauptsache diesem Kind geht es gut? Versteh ich nicht, der Staat muß doch auch mal an uns denken. Habe keine Rechte auf das Kind, soll aber unbedingt dafür zahlen und meine Famiele soll ich verhungern lassen. Das ist doch nicht in Ordnung. Und da soll man dieses Kind lieb haben? Tschüß
Mitglied inaktiv
An Felicitas: ich meinte, dass als Restbetrag (NACH Abzug des Kindergeldes) noch DM 230,- zu zahlen sind, ist das so nicht richtig? An den Vater: Tja, so ist das mit der Verantwortung... Aber denk bitte auch daran, dass das Kind ja nichts dafuer kann, dass Du den Umgang nicht wahrnehmen kannst (willst Du das ueberhaupt, oder ist das fuer Dich nur ein Argument fuer Deine Zahlungsunlust?). Das Geld ist aber fuer das Kind bestimmt, nicht fuer die Mutter! Im Uebrigen solltes Du Dein Umgangsrecht einfordern, wenn Du tatsaechlich Wert darauf legst. Der Staat denkt auch an Euch! Fuer Deine Frau und Deine Kinder hast Du ja Freibetraege, so wird der zu zahlende Unterhalt reduziert. Und wenn Ihr wirklich wenig Geld habt, dann solltet Ihr auch 2 Jahre lang die 600 DM Erziehungsgeld bekommen, oder? Die 230DM, die Du zahlen musst, sind nun mal das Minimum, da gibt es nichts zu ruetteln. Zum Kinderkriegen gehoeren immer zwei - und beide muessen dafuer zahlen! Du kannst doch nicht den Rest der Welt (oder am Ende den Staat?) dafuer verantwortlich machen, dass Du nicht verhuetet hast. Das koennen Maenner naemlich auch... Gruss DUSA
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