Frage:
Unterhaltsvorschuss
Guten Tag,
Mein Mann hat sich von mir im März getrennt. Er hat die kleine bis heute 9 mal besucht.
Das Übernachten bei ihm klappt nicht.Wenn er die kleine mal abholt nuss ich alles mitgeben Pampers, Feuchttücher und einmal wollte er sogar Essen haben.
Seine Anwältin hat nun den Jugendant geschrieben,dass es Wechselmodell vorliegt. Jedoch ist bislang nichts vereinbart worden.Er meldet sich auch nie um nach der kleinen zu fragen.Ich frage mehrmals die Woche,ob er die nicht haben möchte.
Das Jugendamt sagte mir auch wenn er nur die kleine jedes 2te Wochenende nehmen würde,hätte ich keinen Anspruch mehr auf den Unterhaltsvorschuss (also auch bei einem 70/30 Modell)
Ist das richtig?
Werde ich ggf. Den Vorschuss zurü k zahlen müssen.
Ich habe ja trotzdem die Kosten wie Kindergarten 250,die ich alleine tragen muss.Auch wenn der Vater jetzt ein Wechselnodel haben will,bleibe ich alleine auf den monatlichen Ausgaben sitzen.
Was kann ich tun ?
von
Nisi1803
am 17.06.2021, 08:58
Antwort auf:
Unterhaltsvorschuss
Hallo,
Schuster, bleib bei deinen Leisten!
Sie haben auf jeden Fall Unterhaltsansprüche. Selbst wenn ein paritätisches Wechselmodell vorliege (beginnt ca. bei 47 %) hätten Sie Unterhaltsansprüche. Dann arbeite der Kindesvater auch Unterhaltsansprüche und die werden miteinander verrechnet.
Suchen Sie sich dringend auch einen Anwalt, einen Fachanwalt für Familienrecht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.06.2021
Antwort auf:
Unterhaltsvorschuss
Wenn Dein Mann einen Anwalt hat, ist es sicher besser wenn Du Dir auch einen suchst
von
Suomi
am 17.06.2021, 09:02
Antwort auf:
Unterhaltsvorschuss
Wieso Unterhaltsvorschuss? Dein ex muss Kindesunterhalt zahlen.
Und nur weil er am we mal das Kind nimmt, ist es noch lange kein Wechselmodell...
Suche dir auch einen Anwalt mit Biss
von
MamaausM
am 17.06.2021, 09:10
Antwort auf:
Unterhaltsvorschuss
Bei deinem aktuellen Wissenstand und dem was du beim JA mitgenommen hast - ab zum Anwalt. Und zwar schleunigst.
Und nein, die Aussage so - mit dieser Begründung - stimmt nicht.
von
Felica
am 17.06.2021, 09:38
Antwort auf:
Unterhaltsvorschuss
Das ist doch kein Wechselmodell.
Wechselmodell heist tatschlcih 50/50..also entweder 1 ganze Woche bei dir eine bei Ihm. Oder 2 Wochen bei dir 2 Bei ihm. Ich kenne auch eine Familie die Wechelns alle 2-3 Tage. Wohnen aber auch sehr nah beieinander.
Aber alle 2 Wochen am Wochenende sehen ist kein Wechsel und der Unterhalt ist in voller Höhe fällig. Bzw auch der Unterhaltsvorschuss ist in voller Höhe fällig. Da wurdest du falsch beraten oder hast etwas falsch verstanden.
Nimm dir auch schleunigst einen Anwalt.
von
mamavonbaby
am 17.06.2021, 09:48
Antwort auf:
Unterhaltsvorschuss
Laut Jugendamt wohl nicht mehr auch bei 70/30 hat man keinen Anspruch mehr.
von
Nisi1803
am 17.06.2021, 11:53
Antwort auf:
Unterhaltsvorschuss
Er verdient nur 992 Euro netto somit verdient er zu wenig für Unterhaltsleistungen. Laut Jugendamt ist es nur noch für Allwinerziehenede gedacht die das kind zu 100 Prozent betreuen
von
Nisi1803
am 17.06.2021, 11:54
Antwort auf:
Unterhaltsvorschuss
Das ist nicht richtig. Lies mal im Unterhaltsvorschussgesetz nach. Du betreust überwiegend. Und jedes 2. Wochenende ist auch nicht 70/30.
An den/die Vorgesetzten wenden oder RA nehmen. Hast du einen Ablehnungsbescheid bekommen? Widerspruch einlegen fristgerecht, und genau schildern.
von
Kaiserschmarrn
am 17.06.2021, 12:42
Antwort auf:
Unterhaltsvorschuss
Wie alt ist die Kleine überhaupt? Du schreibst von Pampers, also muss sie wohl noch sehr klein sein? Wenn du z.B. noch stillst, kannst du das als Argument nehmen, dass kein Wechselmodell möglich ist.
von
KielSprotte
am 17.06.2021, 12:43
Antwort auf:
Unterhaltsvorschuss
Ich bezweifle das die beim JA dir das so gesagt haben. Nicht übel nehmen. Aber das wäre derartig falsch das man da schon eine bewusste Falschaussage von Amtswegen annehmen könnte. Was ich einfach nicht glauben kann. Ich vermute mal extrem stark das du da etwas völlig missverstanden hast. Kann passieren, nichts schlimmes.
Selbst beim Wechselmodell wäre er nicht raus aus der Unterhaltspflicht. Dann müsste geschaut werden was ihr beide an Einnahmen habt und ob evtl ein Anspruch besteht. Muss dann aber individuell berechnet werden. Davon ab hört sich das Einkommen nach TZ an oder extrem beschönt. So wenig geht selbst mit Mindestlohn nicht. Nicht bei VZ. Und wenn er aktuell TZ arbeitet, dann wird man ihn darauf hinweisen das er sich noch einen TZ-Job suchen muss. Beim Wechselmodell muss er zudem auch für die Kosten aufkommen und auch daheim alles haben damit das Kind dort betreut werden kann. Nichts mit mitgeben usw.
Noch einmal, ab zum Anwalt. Ruf direkt an und mach einen Termin aus. Falls du kein Geld hast, beantrage Prozesskostenhilfe. Ich meine das kostet dich einmalig 15 € oder so. Einfach den Anwalt drauf ansprechen.
von
Felica
am 17.06.2021, 13:10
Antwort auf:
Unterhaltsvorschuss
Lies dir das bitte selber durch:
zb hier:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss
Du musst das falsch verstanden haben, oder die Mitarbeiterin hatte selbst keine Ahnung, was öfter vokommt als man denkt.
Du erfüllst, wenn deine Angaben so stimmen die Vorraussetzungen:
- Sie und Ihr Kind wohnen zusammen in Deutschland
- Sie erziehen Ihr Kind alleine und tragen eindeutig die überwiegende Erziehungsverantwortung
- Der andere Elternteil zahlt Ihrem Kind gar keinen Unterhalt, nur unregelmäßig Unterhalt oder nur Unterhalt, der weniger als der Unterhaltsvorschuss ist.
Wenn noch nicht geschehen beantrage den Unterhaltsvorschuss. Sollte er abgelehnt, oder nun eingestellt worden seien, dann lege dagegen Widerspruch ein.
LG
von
mamavonbaby
am 17.06.2021, 13:18