Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe da mal eine Frage bezüglich des Unterhaltsvorschusses. Mir hat jemand erzählt, dass man ihn auch beantragen, wenn man den Vater nicht weiß. Stimmt das so? Liebe Grüße von Dagmar
Hallo, so einfach ist das nicht. Das JA zahlt nur, wenn es sicher ist, dass kein zahlungsfähiger Vater da ist. Es wird sich also mit "Vater unbekannt" nicht zufrieden geben. Das muss man schon genauer erklären. WEnn mehrere in Betracht kommt, wird das getestet. Gruß, NB
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