Frage: Unterhaltsansprüche

Hallo,ich bin mit dem kindsvater getrennt erhalte kein Harz 4 muss aus der wohnung raus Eigenbedarf und weil ich nicht zahlen kann. Der kindsvater zahlt nichts lebe gerade nur vom Kindergeld davon kann ich aber nicht Kindergarten und Miete zahlen und davon leben. Hab ich da irgendwo eine Chance das er mir Wohnung und Kindergarten zahlen muss das ich Arbeiten gehen kann?

von Mama2988 am 02.01.2018, 13:12



Antwort auf: Unterhaltsansprüche

Hallo, Unterhalt kann er nicht zahlen? Dazu ist er gesetzl. verpflichtet. Dann Unterhaltsvorschuss u H IV beantragen. Und beim Jobcenter einen Wohnberechtigungsschein benatrgen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.01.2018



Antwort auf: Unterhaltsansprüche

Sofort beim Amt anfragen wegen dringender Wohnung. Die sollen zudem dich unterstützen wegen der Eigenbedarfskündigung - meistens sind die nicht rechtens. Gibt dir aber etwas Spielraum evtl mit den Besitzern zu verhandeln und Zeit was neues zu suchen. Notfalls wenn Obdachlosigkeit droht weist die Gemeinde euch auch eine Unterkunft zu - aber da willst du sicherlich nicht mit Kind hin... Ebenso Termin beim JA machen wegen Unterhalt bzw Unterhaltsvorschuss wenn der Vater nicht zahlen kann oder will. Die werden da schon etwas Druck machen. Alles Gute

Mitglied inaktiv - 02.01.2018, 17:41