Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhaltsanspruch

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhaltsanspruch

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Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, ich bitte um Antwort auf folgende allgemeine Frage/n: Wenn der Vater eines nichtehelichen Kindes ein relativ geringes Einkommen hat (z.B. 1000 Euro netto/Monat) von dem er gerade so den Kindesunterhalt zahlen kann und die Mutter ihren Unterhaltsanspruch (max. 3 Jahre glaub ich/in welcher Höhe, wenn die Mutter voher z.B. 1000 Euro netto/Monat verdient hat ?) weder gegen den Vater noch gegen ihre eigenen Elter durchsetzten kann´, gehen die Ansprüche doch auf s Sozialamt über (?), wenn dieses mit Sozialhilfe einspringt. Was passiert jetzt, wenn der nichtehel. Vater (z.B. durch Erbschaft) Vermögen (z.B. ein Aktienpaket von 50.000 oder 100.000 Euro) erwirbt. Muß/kann man(n) solches Vermögen bei der Unterhaltsberechnung einbeziehen ? Oder gibt es Freibeträge ? Muß das Sozialamt Freibeträge beachten, wenn es übergegangene Ansprüche vom Vater verlangt ? Vielen Dank im voraus für die Beantwortung ! Victoria


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, erst einmal hat die Mutter den Anspruch. Er geht in Höhe des ausgerechneten Betrages auf das SA über. Und in der Höhe kann gefändet werden. Gruß, NB


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