Mitglied inaktiv
Hallo, mein Ex hat mir, nachdem ich ihn zu einer Unterhaltsüberprüfung aufgefordert habe einen Brief geschrieben. In diesem bietet er mir an, eine Unterhaltsabfindung zu bezahlen. Und zwar möchte er mir einen einmaligen Betrag von 8000 Euro überweisen. Er möchte dann aber, das er dann zukünftig keinen Unterhalt mehr bezahlen brauch. Mein Kind ist 8 Jahre alt. Ich weiß nun nicht, was ich machen soll. Das Geld lockt auch. Und so wahnsinnig viel verdient er ja auch nicht (1400 €). Außerdem hat er eine Ehefrau, die schon ein Kind mit ihm hat, und demnächst mit ihr das 2. erwartet. Für die Frau (zumindest im EU) und die anderen zwei Kinder muß er ja auch bezahlen, auch wenn die noch zusammenleben. Ich das Gesetzlich eigentlich möglich? Müßte das irgendwo abgesiegelt werden (durch JA oder RA). Wie sieht es einmal aus, angenommen, ich möchte nach 5 Jahren doch wieder Unterhalt von ihn haben. Habe ich dann noch Rechte. Bitte helfen Sie mir bei meiner Entscheidung. Mir geht es ja auch um die rechtliche Seite. Vielen Dank.
Mitglied inaktiv
achtung!! wer freiwillig auf unterhalt verzichtet hat (lt. meiner anwaeltin) spaeter keinerlei rechte auf eine unterstuetzung z.b. vom sozialamt o.ä. gruss mungo
Mitglied inaktiv
Das ist doch totaler Blödsinn. Die Unterhaltsabfinung müßte auch "Zeiten der Not" ausschließen und schon zahlt das Sozialamt. An die Unterhaltsempfängerin habe ich mal die Frage, warum sie nach 5 Jahren wieder glaubt Unterhalt bekommen zu können? Das Kind ist dann 13!!! und dann kann die gute Frau selber arbeiten statt zu Hause zu sitzen und die Hand aufzuhalten. Tolle Gesetze hier in Deutschland!!!