Mitglied inaktiv
Mal angenommen ein Mann war mit einer Frau (zurzeit Studentin)zusammen, diese haben ein gemeinsames Kind. Beide trennen sich nun und dafür zahlt der Ex Kindesunterhalt (angenommenes Nettogehalt: ca. 1950€). Nun heiratet die leibl. Mutter des Kindes einen neuen Mann, der selber erwerbstätig ist. Die Mutter ist immer noch Studentin, der Ehemann verdient mal angenommen 2800€ netto. Beide, also die Studentin und der Ehemann (Stiefvater) haben aber nun ein gemeinsames Kind. Alle 4 Personen (Studentin, der neue Mann, Stieftochter und das gemeinsame Kind) leben in einem Haushalt. Könnte es jetzt sein, dass der Unterhaltspflichtige keinen Unterhalt mehr zahlen muss da der neue Mann zuviel verdient? Kann es sein, dass der leibl. Vater sich an den Kosten der KiTa beteiligen muss, Mehraufwand (neue Rechtsprechung BGH2009)? Wie wird das alleinige Gehalt des Ehemanns auf die Familie hochgerechnet? Wie verhalten sich die Selbstbehalte, wenn noch Kinder im Haushalt leben. 1100€, 900€ oder 770€ bei der Studentin, beim Ehemann und den Kindern? Benötige Klarheit. Was wird vom Einkommen des Mannes als fiktives Einkommen der Frau dann angerechnet, von dem diese ihr Lebensunterhalt dann bewerkstelligen muss?
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Mitglied inaktiv
für den kindesunterhalt ist es völlig unerheblich, wieviel einkommen die mutter hat oder ihr neuer mann. kitakostenbeteiligung wird von den beistandschaften des ja sehr stiefmütterlich behandelt, d.h. nicht verfolgt. aus der unterhaltsnummer kommt ein mann nicht raus...
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