Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt fürs 1.Kind

Frage: Unterhalt fürs 1.Kind

Maja1980

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Hallo , Unser gemeinsames Kind ist 12. Der Kontakt ist schwierig. Beim letzten Treffen hattet seinem Sohn gesagt , er wird nochmal Vater und er muss dann viel weniger Unterhalt mehr für ihn zahlen und in der Elternzeit gar keinen. Ich bin geschickt, wie man das seinem Kind so sagen kann. Wäre das wirklich mit der Geburt des Kindes so? Viele Grüße Maja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, jein. Grds geht die Düssl. Tabelle von 2 Kindern aus, wenn man nur eines hat KANN umgestuft werden. Keine Ahnung, ob das bei Ihnen der Fall ist bzw wieviele Unterhaltspflichten er hat. Ansonsten stellt sich die Frage, wieviel Verteilungsmasse vorhanden ist, wieviel er also verdient und ob ihm zugemutete werden kann, mehr zu arbeiten und mehr zu verdienen. Liebe Grüße NB


Nera

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Hinzu kommt das der KV so oder so unterhaltspflichtig ist. Das heißt das du dir vom Amt Unterhaltsvorschuss holen kannst und das Amt das Geld von ihm zurück holt sobald er wieder arbeiten geht. Ausserdem habe ich gelesen, daß ein Unterhaltspflichtiger alles zu tun hat, um seinem Unterhalt nach zu kommen. Zwar weiß ich nicht wie das rechtlich ist, fraglich ist es dann aber ob es überhaupt zulässig ist das der KV in Elternzeit geht. Der Umgang ist echt nicht so toll. Aber wenn das jetzt schon so ist wird sich der Kontakt wohl komplett einstellen sobald das 'neue' Kind da ist...muss nicht sein, ist aber erfahrungsgemäß so. Sonnige Grüße Nera


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