Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt bei nichtehelichem Kind

Frage: Unterhalt bei nichtehelichem Kind

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Liebe Fr. Dr. Bader! Ich lebe mit meinem Partner seit 3 1/2 Jahren zusammen und wir haben eine Tochter mit 16 Monaten. Da wir eine schwierige Beziehung führen, möchte ich mich trennen. Bisher war ich so informiert, dass bei unehelichen Kindern die Mutter für die ersten drei Lebensjahre des Kindes Unterhalt zusteht und für das Kind bis Ausbildungsende. Jetzt sagte mir jemand, dass für die Mutter auch dann Unealt zusteht, wenn die Lebensgemeinschaft langjährig warWieviele Jahre muss man zusammengelebt haben, um auch as Mutter länger als drei Jahre Unterhalt zu bekommen? Viele Dank im voraus Christina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt hat der KV (=Kindavater) Unterhalt zu gewähren. Der Anspruch verlängert sich für den Zeitraum von 4 Mo. vor der Geburt bis 3 Jahre nach der Geburt, wenn die Kindsmutter aufgrund der SS oder Krankheit, die auf SS beruht oder weil ihr eine Tätigkeit nicht zugemutet werden kann (das ist bei einem kleinen Kind bis zu 3 J. idR so, wenn nicht nachweislich eine Betreuungsmöglichkeit besteht wie bei Großeltern im selben Haus). Über die drei Jahre hinaus muß der nichteheliche Vater Unterhalt zahlen, wenn Versagung "grob unbillig" wäre. Das wird bejaht, wenn es keinen Kindergarten, Großeltern etc. gibt. Gruß, NB


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