Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt auch für ledige Mütter?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt auch für ledige Mütter?

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Vielen Dank erst einmal für Ihre Antwort! Aber wie kann ich evtl Rechte deutlich machen und wo bzw. wer berechnet den Satz. Allgemeine gefragt, an wen muß ich mich wenden. Die Trennung verlief bis jetzt in gegenseitigem Einvernehmen. Einkommen Lebensgefährte: 1.304,20 Gesamtnetto - 213,00 Unterhalt nach D.T. Sonst keine Unkosten, Miete, Kredit- oder Leasingverträge Einkommen Mutter und Kind: 154,00 Kindergeld 213,00 Unterhalt Kind noch 222,00 Erziehungsgeld (hoffe dieser Satz erhöht sich noch, sobald ich die Umzugsbestätigung abgebe, aber auch nur noch bis einschl. Juli) --------- 589,00 -260,00 Miete Meine Eltern wohnen zwar im gleichen Haus, sind aber beide berufstätig und betreiben nebenher noch Landwirtschaft. Außerdem besteht kein sehr gutes familiäres Verhältnis. Ist da was zu machen, wenn ja wie und über wen? Vielen Dank für Ihre Bemühungen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bitte lesen Sie die HInweise. Genau kann Ihnen nur ein Anwalt vor Ort berechnen, welche Ansprüche Sie haben. Gruß, NB


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Hi, darf ich fragen, wie du auf die 213 Euro Kindeshunterhalt kommst? Wie alt ist euer Kind?


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Den Betrag von 213 Euro ist der unterhaltsbetrag ohne Abzug des Kindergeldes. Wenn du das Kindergeld allein bekommst, dann wird von dem Unterhaltsbetrag nochmal die Hälfte des Kindergeldes abgezogen. Bei mir wäre laut Tabelle der Kindesunterhalt 269 Euro und den Minus 77 (Hälfte des Kindergeldes). ich bekomme monatlich 192 Euro an Kindesunterhalt.


Mitglied inaktiv

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Hallo ! Von dem Nettoeinkommen muß man noch 5% für berufsbedingte Aufwendungen abziehen womit dann nur noch 1238 Euro zur Anrechnung dienen ! Kindesunterhalt Laut Tabelle 199 Euro-allerdings werden da 7 Euro vom kindergeld angerechnet wenn Du es alleine bekommst ! Danach müßte er etwa 46 Euro Unterhalt für Dich bezahlen ! LG Julia


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müßte doch mehr sein da er ja mietfrei wohnt !


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Trotzdem hat er einen Selbstbehalt, denn das mietfreie Wohnen soll ja ihm zu Gute kommen und nicht seiner Exfreundin. Der Selbstbehalt richtet sich auch nicht nach der Höhe seiner Ausgaben. Und der wurde bei meinem Ex mit 1000 Euro berechnet, da wir nicht verheiratet waren.


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Bin wegen dem Unterhalt für meinen Kleinen nach der Düsseldorfer Tabelle gegangen. Wußte aber nicht, daß man da irgendwas abziehen muß. Jetzt sagt der ein, ein paar Prozent, der andere die hälfte vom Kindergeld. Das bekomme ich schon alleine, bin ja aber auch diejenige, die das Kind versorgt. Muß ich die Logik verstehen. Kann und will einfach nicht verstehen, daß ich die Verantwortung und die ganzen Kosten habe und mit (jetzt kann ich ja nur sagen ca. 300 Euro im Monat auskommen muß, und er bis auf die paar Kröten Unterhalt sein ganzes Gehalt für sich und obendrein noch jede Menge Freizeit hat. Fährt nur mal so nebenbei im Februar in Skiurlaub. Könnte mir sowas gar nicht leisten, selbst wenn ich jemand für mein Kind finden würde. Ist das nicht einfach nur total ungerecht??!! Würde außerdem gern wieder arbeiten gehen, aber bekomme momentan keine Teilzeitstelle. Dann müßte er halt mehr aufpassen, z.B. am Wochenende und ich hätte diese Probleme nicht.


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Hallo ! Im Selbstbehalt ist aber auch ein Teil für Miete mit eingerechnet (beim Kindsunterhalt sind das 360 Euro ) ! Wenn er aber keine Mietkosten hat kann sich der Selbstbehalt um diese Summe mindern und somit würde Hope dann mehr Unterhalt für sich bekommen ! Ich weis aber nicht ob der Mietanteil im Selbstbehalt gegenüber der Mutter auch 360 Euro beträgt ! LG Julia


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Hallo ! Wieviel man vom Kindergeld anrechnet hängt davon ab wie hoch der Unterhalt ist ! Bei einem Kind bis zu 6 Jahren wird soviel angerechnet das 192 Euro an Unterhalt übrigbleiben ! LG Julia


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Das ist nunmal der "Vorteil" der Männer: meist bleibt das Kind bei der Mutter und sie müssen "nur" zahlen. Und ab und zu kümmern sie sich eben um die Kinder, wobei es da auch positive, sowie negative Ausnahmen gibt. Es gibt genug Männer die jede freie Minute für das Kind aufbringen, obwohl die Eltern voneinander getrennt sind und es gibt "Erzeuger" die sich gar nicht mehr um das Kind kümmern. Aber solang die Kinder eben noch klein sind und es für die Mutter keine Möglichkeit zur Unterbringung gibt. Muss man eben mit dem Geld, was man vom Staat und als Unterhalt bekommt auskommen. Und viel ist das wahrlich nicht, aber es reicht.


Mitglied inaktiv

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Hi Julia, ich kann nur von dem ausgehen, wie es bei mir gelaufen ist und ich habe das Urteil vor einer Woche bekommen. Ausgangspunkt war der, dass wir einen gemeinsamen Sohn haben von jetzt 2 Jahren und wir nicht verheiratet waren. Die Berechnung lief so: Sein Gehalt minus 1000 Euro Selbstbehalt (egal wie hoch meine oder seine Miete ist) minus den Unterhalt von 250 Euro für seinen ersten Sohn, minus die 192 Euro für unseren gemeinsamen Sohn, minus eines Kredites für ein Auto, dass er während der Beziehung gekauft hatte. Und das, was dort nun übrig war, ist mir als Unterhalt zugesprochen worden. LG


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