WG_6972
Schönen guten Tag Frau Bader, wir bekommen Anf. Juni unser 2. Kind. Die Elternzeit für mein 1. Kind würde am 18.12.2012 enden. Ich will nun diese unterbrechen und erst die Elternzeit für das 2. Kind nehmen (3 Jahre) und anschließend den Rest der Elternzeit für das 1. Kind. Nun meine Frage: - zu welchem Zeitpunkt kann/muss ich die Elternzeit für das 1. Kind unterbrechen? (ab Geburtstermin 2. Kind oder ab Mutterschutzfrist für das 2. Kind = 6 Wochen vorher) - falls ab Mutterschutzfrist: welcher Restzeitraum entsteht dann für das 1. Kind? (Beginn Mutterschutz bis 18.12.2012 oder Geburtdatum 2. Kind bis 18.12.2012)? Vielen lieben Dank im Voraus und ein schönes Wochenende Winnie
Hallo, sinnvoll ist es, die Elternzeit für das erste Kind ab Beginn der Mutterschutzfrist zu beenden, da Sie dann auch den Anteil des Mutterschaftsgeldes des Arbeitgebers erhalten. Wenn die Elternzeit beendet wird, gilt der Zeitpunkt der Beendigung. Liebe Grüße, NB
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Guten Tag Frau Bader, ich habe bei meiner Tochter 1, 5 Jahre Elternzeit genommen. Danach wieder in Teilzeit (15h/Wo) begonnen zu arbeiten (vorher Vollzeit). Nun möchte ich, noch bis zum 3. Geburtstag die Elternzeit wieder aufnehmen. AG hat bereits zugestimmt. Nun ist meine Frage, wirkt sich diese Teilzeitbeschäftigung und Unterbrechung der Elte ...
Hallo Frau Bader, nun muss ich sie leider erneut beanspruchen. Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt, 1 Jahr in Vollzeit, 2 Jahre Teilzeit in der Elternzeit. Aus meiner Vollzeittätigkeit besteht noch ein Resturlaub von 18 Tagen. Diesen möchte ich nun gerne im Anschluss an das 1. Jahr Elternzeit nehmen. Obwohl die aktuelle Rechtsprechung e ...
Hallo, Mein Sohn kam am 31.08.2012 auf die Welt. Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Nun bin ich erneut schwanger. Mein Mutterschutz begann am 15.07.2014. Leider habe ich es aus Unkenntnis versäumt meine Elternzeit vorzeitig zu beenden. Ist dies nun auch nachträglich möglich! Danke im Voraus und viele Grüße
Hallo Frau Bader, mein AG berechnet mir die Restelternzeit für mein 2. Kind meiner Meinung nach falsch, kann mir aber am Telefon nicht mitteilen, wie es zu den Differenzen in unseren Berechnungen kommt. Jetzt ist ein Gespräch angesetzt und ich möchte gut vorbereitet sein. Deswegen meine Frage: Kind 2 ist geboren am 9.11.12 3 Jahre EZ war ...
Guten Abend Frau Bader, ich habe nach der Geburt meiner Tochter 2 Jahre Elternzeit beantragt, nun auch noch das dritte Jahr, welches entsprechend bestätigt wurde. Mein Arbeitgeber (Land BW) schreibt nun im letzten Absatz im Schreiben: sollte ich im dritten Jahr Elternzeit schanger werden, so soll ich nach der Entbindung die Geburtstbescheinigun ...
Guten Abend Frau Bader, zu meiner Frage vom 11.11. http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=135809 ja, ich bin Beamtin. Pureheart
Sehr geehrte Frau Bader, gibt es ein Gesetz oder eine aktuelle Rechtsprechung, daß durch die Unterbrechung der Elternzeit zugunsten des Mutterschutzes, die Rest-Elternzeit nicht verfällt, sondern zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden kann? Wie lautet dann die korrekte Formulierung gegenüber dem AG? Mit freundlichen Grüßen, Pureheart
Hallo Frau Bader, ich arbeite derzeit Teilzeit in Elternzeit und bin mit dem 2. Kind schwanger. Mein Urlaubsanspruch in der Teilzeit (4 Tage Woche) beträgt 24 Tage/Jahr (2 pro Monat). Ich habe bereits meinen Arbeitgeber darüber informiert, dass ich die Elternzeit von Kind 1 zum Mutterschutz Kind 2 beendigen möchte. Demnach gilt ab dem Tag des ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in 2- jähriger Elternzeit bei meinem Arbeitgeber mit Elterngeld Plus. Nach einem Jahr Elternzeit möchte ich gerne kündigen und ein Referendariat für das Lehramt beginnen, aber nicht antreten, sondern sofort weiter in Elternzeit gehen. Mir wurde gesagt, dass das möglich ist, sofort nach der Verbeamtung, ...
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