Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein Mann bezahlt für seine Tochter Unterhalt. Was wäre,wenn er jetzt eine neue Arbeit anfängt,muß er es dann beim Jugendamt melden? Oder hat seine Ex das Recht es dem Jugendamt zu melden? Ich weiß,daß sie alle 2 Jahre das Recht hat,den Unterhalt prüfen zu lassen.Was sie im August schon getan hat,..... Konny
Hallo, wenn sie hrasubekommt, dass er mehr verdient kann sie ohne die 2 Jahresfrist Auskunft verlangen Liebe Grüsse, NB
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