Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unfälle

Frage: Unfälle

HannahsMom

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Hallo, Ich bin mir nicht so ganz sicher ob ich hier bei Ihnen richtig bin, aber ich versuch es einfach mal. Meine Tochter (5) ist ein energiegeladener kleiner Wirbelwind, da bleiben Unfälle nicht aus. Jetzt hatten wir auch schon 2 kleinere Unfälle die mit mehr oder weniger schweren Verletzungen einhergingen. Z.Bsp. Ist sie rückwärts vom Dreirad gefallen, mit dem Rücken aufgeschlagen und hatte mehrere größere Schürfwunden am Rücken. Ich bin jetzt nicht so der Mensch der wegen jedem pups zum Arzt rennt, aber sollte ich sowas irgendwie vom kinderarzt aufnehmen lassen? So aus Versicherungsgründen? Oder ist sowas nicht nötig? Oder nur bei wirklich schweren Verletzungen oder Verdacht auf Misshandlungen (Nein, dieser Verdacht besteht nicht)? Vielleicht können sie ein wenig Licht ins dunkel bringen. Mit freundlichen Grüßen J


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wofür? Unanhängig davon muss jede Firma und jeder Kindergarten ein Pflasterbuch haben. Da wird es eingetragen. Machen Sie lieber viele Fotos und zeigen Sie die auf der Hochzeit. :-) Liebe Grüße NB


HannahsMom

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Achso, ich spreche hier von Unfällen die in der Kita geschehen


Berlin!

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Misshandlungen kann ein Arzt schon von Unfallverletzungen unterscheiden. Da würde ich mir keine grossen Gedanken machen. Eigentlich sind solche Unfälle auchin der Kita dokumentiert, schon zur Eigensicherung. Willst Du Dich bzw, Euch zusätzlich Absicherung hinsichtlich Folgeschäden? Dann schadet eine Dokumentation von einem Arzt sicher nicht. Mein Sohn hat auch so ziemlich jede Woche irgendwo eine Beule, Schürfwunden oder blaue Flecke gehabt. War nie ein Problem.


Itzy

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Ich arbeite in einem Kiga. Alle Unfälle, dazu gehört auch der kleine Schnitt mit der Schere und natürlich solche wie von dir beschrieben, werden in das sogenannte Verbandsbuch bzw. den Meldeblock eingetragen. Mit Datum, Uhrzeit, Unfallhergang, Zeugen, Art der Verletzung, Maßnahmen, wer hat due Erstversorgung durchgeführt usw. Das ist Pflicht! Damit sind alle Versicherungsrechtlichen Dinge abgedeckt. Falls du weitere Maßnahmen beim Arzt in Anspruch nimmst, dient dies als Nachweis.


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