Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umzug in der elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Umzug in der elternzeit

lair

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Hallo mich würde mal interessieren wenn ich umziehe wo muss ich dann den Anträge stellen weil wir die neue Wohnung zum Ende des Mutterschutz haben muss ich in der alten oder neuen Stadt dann den Antrag stellen. Und wie sieht es mit Kindergeld aus das bekomme ich von meinem Arbeitgeber gezahlt muss ich dann den Antrag neu stellen und wie sieht es mit Kündigung des Arbeitsplatzes muss der dann sofort oder in laufe des elternjahr gekündigt werden ich hoffe mir kann da jemand mal helfen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, welche Anträge meinen Sie? Kindergeld? Wenn sie vom Arbeitgeber bekommen, sind Sie im öffentlichen Dienst. Trotzdem müssen Sie es der neuen Kindergeldstelle neuen Wohnort melden. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Wieso nur ein Jahr Elternzeit? Nehme drei und kündige erst, wenn Du einen neuen Job hast oder beende die Elternzeit, wenn noch ein weiteres Kind kommt. Eltengeld und Kindergeld beantragt man immer da wo man zur Antragsstellung wohnt.


lair

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Weil ich aus der elternzeit in neuem Mutterschutz gegangen bin und ich doch nach meiner Info nur das eine Jahr bezahlt bekomme ich kann mir die splittung nicht leisten. Also stell ich den Antrag im neuen Bundesland obwohl ich da noch nicht wohnen tu. Ich glaube mein Arbeitgeber wird nicht erfreut sein wenn er mir Kindergeld zahlen soll obwohl ich nicht mehr wiederkomme dann oder?


Sternenschnuppe

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Du hast einen Vertrag und Anspruch auf Elternzeit. Der Job ist Dir drei Jahre sicher, wer weiß was passiert? Noch eine Schwangerschaft, Rückzug... Kündigen kannst Du immernoch, wenn Du weißt wie es beruflich weitergeht. Man kann nur da beantragen wo man wohnt und nicht wo man (vielleicht) mal hinzieht. Die aktuelle Meldeadresse ist ausschlaggebend.


Mitglied inaktiv

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Wieso Antrag neu stellen? Kindergeld bekommen nur die wenigsten vom AG. Die meisten bekommen es von der Kindergeldkasse. Und bei der muss man auch den Antrag stellen. Nicht beim AG. Elterngeld stellst Du einmal an dem Ort wo du dann wohnst, sollte danach ein Umzug erfolgen Adressänderung denen mitteilen und fertig. EZ würde ich auch für 3 Jahre beim AG melden. Kündigen kannst Du dann immer noch. Aber Du hast 3 Jahre nicht das Problem wegen Krankenversicherung usw. Wenn Du nach dem EG arbeiten gehen musst oder willst, kannst Du immer noch beim AG anfragen ob er sein OK gibst das du innerhalb der EZ bei einem anderen AG in TZ arbeitest. Oder dann eben doch noch notfalls kündigen bzw einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Bist Du verheiratet? Was machst Du wenn ihr am neuen Wohnort keine Kinderbetreuung findet? Wenn Du jetzt schon deinen Arbeitsvertrag kündigst ist es recht gut möglich das es eine Sperre beim Arbeitsamt gibt. Bist Du nicht verheiratet dann gibt es dann auch keine Krankenversicherung und eben auch kein ALG1. Eh gibt es ALG1 nur dann wenn Du auch eine Kinderbetreuung hast. Was wenn Du unerwartet oder auch erwartet wieder schwanger wirst? Mutterschutzgeld steht dir nur zu wenn Du einen AG hast, genauso wie EZ. Die endet nämlich sobald du keinen AG mehr hast. Und ein neuer AG ist nicht verpflichtet dir EZ zu zustehen. Und wo Du innerhalb der EZ wohnst ist völlig egal. Kommt öfters vor das zB Männer versetzt werden, teils nur befristet und dann die ganze Familie für die Dauer erst einmal umzieht. Was dann in 3 Jahren ist wenn die EZ endet kann man immer noch sehen.


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