Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin in der 17. Woche schwanger und werde im Dez. mein 1. Kind bekommen. Mit dem KV habe ich keinen Kontakt mehr, als er erfahren hat das ich schwanger bin, rief mich seine EX (jetzt wieder seine Frau) an und drohnte mir. Sie sagte sogar so Sätze wie: "Ich bete zu Gott das Du das Kind verlierst . . . Du musst es abtreiben, denn ich ertrage nicht, dass mein Mann irgendwo noch ein Kind hat". . . . Beim Jugendamt möchte ich ihn dennoch als Vater angeben, denn ich denke, der Unterhalt steht dem Kind ja zu. Nun aber meine panische angst und meine Frage: Kann er darauf bestehen, dass Kind alle 2 Wochen abzuholen? Oder kann ich auch sagen, dass er das Kind alle 2 Wo. sehen kann, aber bei mir und nicht alleine? Ich habe angst und die Zukunft ist einfach total ungewiss. Können Sie mir was dazu sagen? Liebe Grüße, Jenny
Hallo, Eine genaue gesetzl. Regelung zum Umgangsrecht gibt es nicht, vielmehr entscheidet das JA im Einzelfall je nach den Gegebenheiten. Ein Kind, das seinen Vater kaum kennt, wird dort sicherlich nicht übernachten. Auf der anderen Seite wird ein Vater, der eine sehr enge Bindung zu seinem Kind hat, dieses häufiger sehen als einmal im Monat. Er darf das Umgangsrecht bei sich zu Hause ausüben, d.h., die Mutter hat keinen Anspruch darauf, dass er das Kind nur bei ihr zu Hause sieht, vielmehr darf er es mitnehmen. Wichtig ist, dass der Umgangsberechtigte das Umgangsrecht schon bei einem Säugling zusteht, natürlich auch bei einem Kleinkind, auch, wenn es fremdelt. Sicherlich muss der KV aber Rücksicht auf Stillen etc. nehmen. Rechtlich muss der Berechtigte das Kind abholen, Psychologen schlagen jedoch vor, das die Mutter das Kind auch häufiger mal bringt, um durch diese Handlung die positive Einstellung zu der Sache zu zeigen. Die Mutter kann im übrigen nicht verbieten, dass das Kind Kontakt mit Dritten hat. Man legt idR ein periodisches Umgangsrecht fest, am Anfang von kurzer Dauer. Sinnvoll ist es, die Sache so zu regeln, dass es für das Kind bald zu einer festen Gewohnheit wird und eine Entfremdung von dem anderen Elternteil nicht eintritt. Wenn das Kind den Vater nicht kennt, soll es erst langsam daran gewöhnt werden. Das Umgangsrecht ist von der Häufigkeit ungefähr festzulegen wie folgt: - bei ganz kleinen Kindern ein-bis zweimal im Monat einige Stunden - bei etwas größeren alle 14 Tage einen Tag - Übernachtung erst ab Schulreife Eine Einschränkung/ ein Ausschluss des Umgangsrechtes ist nur in Ausnahmefällen zum Wohl des Kindes zulässig. Dazu reicht es nicht aus, dass es bei der Durchführung Schwierigkeiten geben könnte. Nur wenn die Gefahr ernstlicher gesundheitl. oder erzieherischer Schäden besteht, muss der Umgang unterbunden werden, die Verfeindung der Eltern reicht nie aus, auch nicht, wenn das Kind nervöse Beschwerden hat. Zum Ausschluss führt Alkoholismus in besonderen Fällen, Aids (bei Ansteckungsgefahr), Gefahr sex. Missbrauch, nicht hingegen Prostitution oder Neurodermitis (beim Kind). Wenn einer der Eltern meint, das Umgangsrecht sei verletzt, kann er/sie sich erst einmal an das JA zu einer gütlichen Regelung wenden. Ansonsten bleibt nur die Klage. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, ich antworte dir jetzt einfach. Also wenn du ihn als Vater angibst hat er auch das Recht auf Umgang. Das heißt aber nicht, das er - vor allem wenn das Kind noch so klein ist - es einfach mitnehmen kann/darf. Der Umgang kann in deinem Beisein, also auch bei dir, erfolgen. Erst wenn das Kind ungefähr 3 Jahre alt ist darf er es stundenweise mitnehmen. Liebe Grüsse Silke
Mitglied inaktiv
Grundsätzlich ist es in etwa so, wie Silke sagtm, nur eines möchte ich gerne klar stelen. Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit dem Vater, nicht umgekehrt! Umgangsrecht muß lagsam aufgebaut werden, bei kleinen Kinder meist öfter für wenige Strunden und später dreht sich das... Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Also ich würde an deiner Stelle eh alles übers Jugemdamt laufen lassen, egal ob es wegen Unterhalt oder das sehen des Kindes ist es gibt mölichenkeiten das das Jugendamt eine Aufsichtsperson stellt bzw er nur im beisein von dir es sehen darf. Ich würde auch erwehnen das du wenn der jetzigen Frau drohungen ausgesprochen bekommen hast und auch Angst deswegen um dein Kind hast.